Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Kroppenstedt stimmt der Erstellung einer Planungsvereinbarung zum straßenbegleitenden Radweg an der L 66 zwischen Kroppenstedt und Hadmersleben zu. Die Planungsvereinbarung wird Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Die Straßenbaubehörde möchte mit der Stadt Oschersleben und der Stadt Kroppenstedt eine Planungsvereinbarung zum straßenbegleitenden Radweg an der L 66 zwischen Kroppenstedt und Hadmersleben schließen.
Der Abschnitt Kroppenstedt – Hadmersleben ist im LRVN 2020 des Landes Sachsen-Anhalt enthalten. Die Einzelfallprüfung des genannten Abschnittes, zeigt die Erfordernis einer Entflechtung der Verkehrsströme. Der Radweg ist als straßenbegleitender Radweg entlang der L 66 vorgesehen. Gegenstand der Vereinbarung ist die Planung des Radweges von einer Länge 3,820 km und die Leistungsphasen 1 -4.
Die Gemeinde finanziert die Planung vor und die LSBB refinanziert die von der Gemeinde verauslagten Kosten (u. a. Vermessung, Baugrunduntersuchung, Objektplanung, landschaftspflegerische Begleitplanung).
Die Verwaltung lässt sich von einem externen Planungsbüro den erforderlichen Kosten- und Zeitplan erstellen
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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2.091.896,99 € |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- |
Bürgermeister |
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Steven Baumann |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
01_Übersichtsplan
02_Vorschlag Planungsvereinbarung
03_Kostenschätzung