Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen genehmigt zur Vorfinanzierung einer Investition die Bereitstellung zeitweilig freier Mittel des Geschäftsgirokontos für den SV Eintracht Gröningen 1919 e. V. Für die bereitgestellten Mittel werden durch den SV Eintracht Gröningen 1919 e. V. keine Zinsen gezahlt, da der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt. Der zu beschließende Kreditvertrag ist als Anlage beigefügt
Begründung:
Der Umbau Großfeld Schotterplatz zu Großfeld Kunstrasenplatz erfordert durch den Verein eine nicht allein lösbare Aufgabe im Rahmen der Vorfinanzierung. Die Kreditsumme beläuft sich auf 93.051,02 €.
Entsprechend des Zuwendungsbescheides vom 01.08.2024 von der IB Sachsen-Anhalt ist die Auszahlung der Ausleihe durch den Sportverein nachzuweisen, Erst mit Vorliegen diesen Nachweises sowie des Nachweises der Zuwendung durch die Stadt werden die Fördermittel vom Landesverwaltungsamt (Investitionsbank) ausgezahlt.
Nach Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält der Verein Zuwendungen aus der Leaderförderung vom LK Börde, aus Mitteln von Lotto Toto sowie private Spenden. Nach Abrechnung und Erhalt der genannten Zuwendungen erfolgt die Rückzahlung der Kreditsumme bis zum 31.12.2024 an die Stadt Gröningen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Katrin Püschner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Bewilligungsbescheid IB Sachsen-Anhalt
Kreditvertrag_Liquiditätssicherung_SV Eintracht Gröningen