Betreff
Wappennutzungssatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde
Vorlage
VG/015/24-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt die vorliegende Wappennutzungssatzung für das Führen und Verwenden des Wappens der Verbandsgemeinde Westliche Börde. Die Wappennutzungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.


Begründung:

Die Verbandsgemeinde Westliche Börde hat bisher keine Wappennutzungssatzung. Es gibt lediglich einen Passus in der Hauptsatzung, wonach der Verbandsgemeindebürgermeister über die Verwendung des Wappens entscheiden kann. Weitere Regelungen gab es nicht.

Im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen und Parteiwerbung gab es vermehrt Anfragen zur Verwendung des Wappens. Diese Anfragen wurden abgelehnt.

Um auch für diese Sachverhalte Rechtsklarheit zu schaffen, ist der Beschluss einer Wappennutzungssatzung vorgesehen. Eine Vielzahl von Kommunen verfügt bereits seit Jahren über eine derartige Satzung. Diese definiert die zulässigen Verwendungszwecke des Wappens unter Erteilung einer entsprechenden Genehmigung.

Die Verwendung zu politischen Zwecken wurde dabei immer ausgeschlossen.

So ist dies auch in unserer Satzung vorgesehen, wobei diesbezüglich durchaus Diskussionspotenzial besteht. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass bei einer Zulassung zu politischen Zwecken eine Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleistet ist und keine Versagung der Genehmigung aufgrund einer Parteizugehörigkeit erfolgt.

Die Genehmigung oder Versagung der Verwendung des Wappens ist nach der Verwaltungskostensatzung (Nr. 8 der Gebührentabelle) gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine halbe Arbeitsstunde beträgt 9-23 Euro. Die Erhebung der Kosten erfolgt nach Zeitaufwand.

Von einer Gebühr wird für die Traditions- und Heimatpflege abgesehen (öffentliches Interesse der Verbandsgemeinde gegeben und kein gewerblicher oder kommerzieller Zweck zugrundeliegend).


Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Nicole Schliebener

Fabian Stankewitz


Anlagen:

Wappennutzungssatzung