Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Gültigkeit der Wahl des Stadtrates am 09.06.2024 gemäß § 51 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA).
Begründung:
Gemäß § 51 Abs. 1 KWG LSA entscheidet der Stadtrat über die Gültigkeit der Wahl. Wahleinsprüche sind binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich bei der Wahlleiterin einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (§ 50 KWG LSA).
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis ermittelt, welches anschließend von der Wahlleiterin bekannt gegeben wurde. Die Frist läuft somit vom 13.06.2024 bis 26.06.2024.
Sind innerhalb dieser Frist keine Wahleinsprüche eingegangen, ist die Gültigkeit der Wahl zu beschließen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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x |
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Gefertigt |
Verbandsgemeindebürger- meister |
Bürgermeister |
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Rebecca Gers |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |