Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat schließt sich der Rechtsmeinung von Herrn RA Rasch an und stimmt der Verlegung des Regenwasserkanals DN 300 PVC KG 2000 in Höhe des Kostenangebots von 34.500€ nicht zu.
Die Verwaltung wird vom Stadtrat legitimiert, die Forderung zum Rückbau des vorh. RW-Kanals auf dem Flurstück 1537 gegenüber dem Grundstückseigentümer/Nutzer des Flurstücks 909 zu veranlassen.
Begründung:
Während des Neubaus des Regenwasserkanals DN 1000 (B) bei
der Baumaßnahme Erschließung Festwiese wurde ein nicht bekannter
Regenwasseranschluss gefunden. Dieser Kanal war keinem bekannt und es gibt auch
keine Unterlagen darüber. Dieser wurde bis hinter dem neuen Baugebiet der
Festwiese zurückgebaut, so dass der Kanal nicht mehr im Baufeld und in den
neuen Grundstücken liegt. An diesem Kanal ist die Dachentwässerung des vorh.
Landwirtschaftlichen Betriebes von Herrn von Neumann angeschlossen.
Für die Wiederherstellung der Entwässerung inklusive Neubau des RW-Kanals hat die Gemeinde sich ein Angebot der Firma TAB Specht eingeholt, dieses Angebot beläuft sich auf rund 34.500€, dieses Kostenangebot bezieht sich aber darauf, dass der Kanal im Zuge der Erschließung gebaut wird, da keine zusätzliche Baustelleneinrichtung mit eingerechnet wurde.
Nach der rechtlichen Würdigung vom RA Rasch ist die Gemeinde nicht verpflichtet den RW-Kanal wiederherzustellen. Da der vorh. Kanal auf dem Grundstück der Gemeinde Kroppenstedt liegt, soll dieser nun zurückgebaut werden. Die Kosten für den Rückbau entfallen auf den Grundstückseigentümer/Nutzer des Kanals.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
x |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister- |
Bürgermeister |
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Kristin Koppe |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
- Kostenangebot RW-Kanal Firma TAB Specht
- Lageplan RW-Kanal
- Rechtliche Würdigung RA Rasch