Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt, der Freibad
Großalsleben GbR zur Deckung laufender Kosten bis zur Auflösung zeitweilig
einen Betrag von 27.483,90 € zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel werden ohne
Zinszahlungen gewährt. Nach Auflösung der GbR ist der gewährte Betrag an die
Stadt Kroppenstedt zurückzuerstatten.
Begründung:
Nach § 2b UStG sind u.a. die Verbandsgemeinde und ihre
Mitgliedsgemeinden verpflichtet, Umsatzsteuer auf privatrechtliche Leistungen
auszuweisen. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Mehrfach
wurde die Einführung der verbindlichen Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung
verschoben. In den Jahren 2022 und 2023 hat die Verwaltung gemeinsam mit einem
regionalen Steuerbüro alle Teilbereiche im kommunalen Haushalt durchleuchtet
und die zukünftig umsatzsteuerpflichtigen Bereiche identifiziert. Im Ergebnis
ist festzustellen, dass alle Mitgliedsgemeinden zukünftig eine
Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Bestandteil der Untersuchung war auch das
Freibad in Großalsleben. Das Freibad wurde nach Auflösung der
Verwaltungsgemeinschaft Gröningen und Kroppenstedt prozentual auf die Städte
Gröningen und Kroppenstedt verteilt. Dazu liegt eine beschlossene und
genehmigte Vereinbarung vor. Anfänglich wurde das Freibad kostenneutral im
Haushalt der Verbandsgemeinde geführt und der Zuschussbedarf gegen Kostenerstattung
an die Städte Gröningen und Kroppenstedt weiterberechnet. Mangels
Rechtsgrundlage wurde dies bereits geändert. Das Freibad wurde seitdem im
Haushalt der Stadt Gröningen geführt, wo auch der Zuschuss durch die Stadt
Kroppenstedt geplant und gebucht wurde. Im Haushalt der Stadt Kroppenstedt
wurde lediglich der Zuschussbedarf geplant und gebucht. Aufgrund der
notwendigen Einführung der Umsatzsteuer wurde die derzeitige Verfahrensweise
geprüft.
Steuerrechtlich ist das Freibad durch die Eigentumsanteile von zwei Gebietskörperschaften als GbR zu bewerten. Die Gründung einer steuerrechtlichen GbR erfolgte damit bereits mit der Vermögensauseinandersetzung (Beschluss der Verwaltungsgemeinschaft Gröningen und Kroppenstedt). Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Unternehmereigenschaft nicht in Anspruch genommen, da es keine zwingende Grundlage gab. Dies hat sich aufgrund der Einführung nach §2 UStG geändert. Daher hätte spätestens zum 01.01.2025 das Freibad Großalsleben als GbR der Städte Gröningen und Kroppenstedt beim Finanzamt angezeigt werden müssen.
Die Anmeldung einer GbR erfolgte in Abstimmung mit den Bürgermeistern der Städte Gröningen und Kroppenstedt zum 01.01.2024. Der als Anlage 2 beigefügte Gesellschaftsvertrag wurde zur Weiterführung der historisch gewachsenen Gesellschaft abgeschlossen.
Zur Vorfinanzierung der laufenden Kosten der GbR sind gemäß ihrer entsprechenden Anteile folgende Mittel durch die Städte Gröningen und Kroppenstedt bereitzustellen:
- Stadt Gröningen - 72,56 %: 72.676,10 €
- Stadt Kroppenstedt - 27,44%: 27.483,90 €
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- |
Bürgermeister |
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Robert Klaer |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
- Anlage 1 - Kreditvertrag Stadt Kroppenstedt_Freibad Großalsleben GbR
- Anlage 2 - Gesellschaftsvertrag der Freibad Großalsleben GbR