Betreff
Beteiligung Stadt Gröningen / Freibad Großalsleben GbR
Vorlage
GRÖ/337/24-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt, der Freibad Großalsleben GbR zur Deckung laufender Kosten bis zur Auflösung zeitweilig einen Betrag von 72.676,10 € zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel werden ohne Zinszahlungen gewährt.

Nach Auflösung der GbR ist der gewährte Betrag an die Stadt Gröningen zurückzuerstatten.


Begründung:

Nach § 2b UStG sind u.a. die Verbandsgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden verpflichtet, Umsatzsteuer auf privatrechtliche Leistungen auszuweisen. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Mehrfach wurde die Einführung der verbindlichen Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung verschoben. In den Jahren 2022 und 2023 hat die Verwaltung gemeinsam mit einem regionalen Steuerbüro alle Teilbereiche im kommunalen Haushalt durchleuchtet und die zukünftig umsatzsteuerpflichtigen Bereiche identifiziert. Im Ergebnis ist festzustellen, dass alle Mitgliedsgemeinden zukünftig eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Bestandteil der Untersuchung war auch das Freibad in Großalsleben. Das Freibad wurde nach Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Gröningen und Kroppenstedt prozentual auf die Städte Gröningen und Kroppenstedt verteilt. Dazu liegt eine beschlossene und genehmigte Vereinbarung vor. Anfänglich wurde das Freibad kostenneutral im Haushalt der Verbandsgemeinde geführt und der Zuschussbedarf gegen Kostenerstattung an die Städte Gröningen und Kroppenstedt weiterberechnet. Mangels Rechtsgrundlage wurde dies bereits geändert. Das Freibad wurde seitdem im Haushalt der Stadt Gröningen geführt, wo auch der Zuschuss durch die Stadt Kroppenstedt geplant und gebucht wurde. Im Haushalt der Stadt Kroppenstedt wurde lediglich der Zuschussbedarf geplant und gebucht. Aufgrund der notwendigen Einführung der Umsatzsteuer wurde die derzeitige Verfahrensweise geprüft.

 

Steuerrechtlich ist das Freibad durch die Eigentumsanteile von zwei Gebietskörperschaften als GbR zu bewerten. Die Gründung einer steuerrechtlichen GbR erfolgte damit bereits mit der Vermögensauseinandersetzung (Beschluss der Verwaltungsgemeinschaft Gröningen und Kroppenstedt). Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Unternehmereigenschaft nicht in Anspruch genommen, da es keine zwingende Grundlage gab. Dies hat sich aufgrund der Einführung nach §2 UStG geändert. Daher hätte spätestens zum 01.01.2025 das Freibad Großalsleben als GbR der Städte Gröningen und Kroppenstedt beim Finanzamt angezeigt werden müssen.

 

Die Anmeldung einer GbR erfolgte in Abstimmung mit den Bürgermeistern der Städte Gröningen und Kroppenstedt zum 01.01.2024. Der als Anlage 2 beigefügte Gesellschaftsvertrag wurde zur Weiterführung der historisch gewachsenen Gesellschaft abgeschlossen.

 

Zur Vorfinanzierung der laufenden Kosten der GbR sind gemäß ihrer entsprechenden Anteile folgende Mittel durch die Städte Gröningen und Kroppenstedt bereitzustellen:

 

  • Stadt Gröningen - 72,56 %:                                        72.676,10 €
  • Stadt Kroppenstedt - 27,44%:                   27.483,90 €

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Robert Klaer

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 


Anlagen:

  • Anlage 1 - Kreditvertrag Stadt Gröningen_Freibad Großalsleben GbR
  • Anlage 2 - Gesellschaftsvertrag der Freibad Großalsleben GbR