Betreff
Bestimmung des Wahltags für die Bürgermeisterwahl und ggfs. Stichwahl der Gemeinde Ausleben sowie die Übertragung der Aufgabe des Gemeindewahlleiters auf die Verbandsgemeinde Westliche Börde.
Vorlage
AUS/157/24-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschließt der Gemeinderat Ausleben, dass am Sonntag, den 27. Oktober 2024 die Bürgermeisterwahl durchgeführt wird.

 

Der Termin für eine mögliche Stichwahl wird auf Sonntag, den 10. November 2024 festgelegt.  Die Wahlen finden jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

 

Nach §§ 96 Abs. 2 i.V.m.  63 Abs. 2 KVG LSA hat die Veröffentlichung der Stellenausschreibung spätestens 2 Monate vor dem Wahltag spätestens am 29.06.2024 zu erfolgen.

 

Entsprechend § 30 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt endet die Bewerberfrist am 20.08.2024 um 18.00 Uhr.

 

Die Wahlbekanntmachung und die Stellenausschreibung werden ortsüblich nach § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Ausleben bekannt gemacht.

 

Darüber hinaus erfolgt die Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Westliche Börde.

 

2. Der Gemeinderat Ausleben beschließt die Übertragung der Aufgabe des Gemeindewahlleiters auf die Verbandsgemeinde Westliche Börde.

 


Begründung:

Gemäß §§ 96 Abs. 2 i.V.m. 63 Abs. 1 Satz 1 KVG LSA hat die Wahl des Bürgermeisters frühestens 6 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen. Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Ausleben läuft am 31.01.2025 aus.

 

2. Nach § 9 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ist in den Gemeinden der/die Bürgermeister/in der/die Wahlleiter/in. Der Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt.  Jedoch kann die Vertretung auch andere Bürger des Wahlgebietes zum Wahlleiter und zu Stellvertreter berufen.

 

 

Gem. § 8a Abs. 2 KWG LSA bleiben die berufenen Wahlorgane längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung. Damit sind sie für alle folgenden Kommunalwahlen in diesem Zeitraum zuständig. Für die Kommunalwahl im Jahr 2024 wurden Frau Nicole Schliebener als Wahlleiterin und Frau Rebecca Gers als stellvertretene Wahlleiterin berufen. Damit sind sie auch für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Ausleben zuständig.

 

Der § 10 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht es, dass Gemeinden, die einer Verbandsgemeinde angehören, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Verbandsgemeindebürgermeister und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Verbandsgemeinderat zu berufenden Wahlausschuss übertragen.

 

Der Verbandsgemeindewahlausschuss wurde zur Kommunalwahl am 09.06.2024 (Stadt-/Gemeinderat) im Verbandsgemeinderat benannt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt