Betreff
Annahme einer Sachspende
Vorlage
GRÖ/333/24-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gröningen beschließt die Annahme einer Sachspende in Höhe von 475,16 Euro in Form von Küchenschränken (2 Unterschränke, 1 Oberschrank, 1 Hängeschrank) zweckgebunden für die Küche im Stadtsaal Großalsleben.

Sponsor: anonyme Spende

 

 


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 EUR einen Beschluss des Stadtrates Gröningen. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Gröningen ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5.000,00 EUR notwendig ist. Für Beiträge ab 100,00 EUR bis zu 5.000,00 EUR genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

x

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

Daniela Ackermann

 

Fabian Stankewitz

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Lieferschein