Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gröningen beschließt die Annahme einer Sachspende in Höhe von 475,16 Euro in Form von Küchenschränken (2 Unterschränke, 1 Oberschrank, 1 Hängeschrank) zweckgebunden für die Küche im Stadtsaal Großalsleben.
Sponsor: anonyme Spende
Begründung:
Entsprechend
§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende
über 100,00 EUR einen Beschluss des Stadtrates Gröningen. In der aktuellen Hauptsatzung
der Stadt Gröningen ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer
Spende von über 5.000,00 EUR notwendig ist. Für Beiträge ab 100,00 EUR bis zu
5.000,00 EUR genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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x |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Daniela Ackermann |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Lieferschein