Betreff
befristete Einsetzung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen und Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kroppenstedt
Vorlage
VG/266/24-BV
Aktenzeichen
F32 1-42 2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt

-       die auf zwei Jahre befristete Einsetzung des Kameraden Patrick Müller in die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen ab dem 07.05.2024    und

-       die Berufung des Kameraden …… in die Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kroppenstedt für die Dauer von 6 Jahren.

 


Begründung:

In der Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen ist die Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Ortswehrleiters nach sechs Jahren mit Ablauf des 14.03.2024 abgelaufen. Am 09.03.2024 fand im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen die Vorschlagswahl für die Besetzung der Funktion statt.

 

Es gab nur einen vorgeschlagenen Kandidaten. Er wurde einstimmig durch die Feuerwehrangehörigen für die Funktion vorgeschlagen. Gegenwärtig erfüllt Patrick Müller noch nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Einsetzung in die Funktion. Der Lehrgang “Leiter einer Feuerwehr” muss noch absolviert werden. Deswegen kann Herr Müller noch nicht in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden, sondern kann nur auf maximal zwei Jahre befristet in die Funktion eingesetzt werden.

 

Die Anhörung der Aufsichtsbehörde ist erfolgt. Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Wahl und beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister Kamerad Patrick Müller in die Funktion einzusetzen.

 

Das Wahlverfahren für den Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Kroppenstedt wird am 05.05.2024 abgeschlossen. Entsprechend wird nach dem Ende des Wahlverfahrens die Beschlussvorlage ergänzt.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Clemens Köhler

Sachbearbeiter Brand- und Zivilschutz

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

keine