Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt den Abwägungs- und Satzungsbeschluss wie folgt:

 

1.       Der Stadtrat hat die zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 “Windpark Am Speckberg” Gröningen eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Folgende Anregungen werden berücksichtigt:

-        Nr. 03 – Landkreis Börde

Abstimmung: Ja:                     Nein:                    Enthaltung:

-        Nr. 05 – Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten

Abstimmung: Ja:                     Nein:                    Enthaltung:

 

Die übrigen Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

 

(siehe Anlage 1 – Abwägungstabelle S. 1 – 26)

 

Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2.       Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat die 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 “Windpark Am Speckberg” Gröningen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 “Windpark Am Speckberg” Gröningen durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht während der Dienstzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Begründung:

Nach Abschluss des öffentlichen Beteiligungsverfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 “Windpark Am Speckberg” Gröningen eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot). Dies betrifft die Stellungnahme des Landkreises Börde (lfd. Nr. 02 der Abwägungstabelle – S. 6 bis 12) sowie die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (lfd. Nr. 05 der Abwägungstabelle – S. 14 bis 15), über die gesondert abzustimmen ist.

 

Nach der Abwägung ist die 3. Änderung des B-Planes durch Satzungsbeschluss festzustellen.

 

 

Hinweis:

Der Umweltbericht (Anlage 4) hat sich gegenüber der Beschlussfassung zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs nicht geändert. Es wird darum gebeten, den Umweltbericht aus der Vorlage GRÖ/316/23-BV (Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2023) zu verwenden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Abwägungstabelle

Anlage 2 – Planzeichnung

Anlage 3 – Begründung

Anlage 4 – Umweltbericht