Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss der Vereinbarung über die Nutzung der gemeinsamen zentralen Vergabestelle Halberstadt durch den Verbandsgemeindebürgermeister. Der Verbandsgemeindebürgermeister wird ermächtigt, die anliegende Vereinbarung zu unterzeichnen.
Begründung:
Bisher sind alle Vergaben durch die jeweiligen Fachämter der Verbandsgemeinde Westliche Börde erfolgt. Das Vergaberecht ist jedoch ein sehr spezielles und durch neue Rechtsprechungen oder Gesetzesänderungen komplexes Themenfeld. Der Landkreis, vor allem das RPA, hat bei seinen letzten Prüfungen bereits Fehler festgestellt und angemerkt, dass diese Aufgaben nicht beim Sachbearbeiter liegen können. Empfohlen wurde eine zentrale Vergabestelle. Der Landkreis Börde bzw. die Mitgliedsgemeinden im Landkreis haben es leider nicht geschafft, eine zentrale Vergabestelle einzurichten. Durch Gespräche mit anderen Hauptverwaltungsbeamten sind wir auf die Vergabestelle Halberstadt gestoßen. Diese gibt es seit 2013 und hat mittlerweile 5 Mitarbeiter sowie 10 Vertragspartner. Es ist ein sehr großes Netzwerk entstanden.
Mit der Nutzung der Vergabestelle können rechtssichere Vergaben gewährleistet werden. Vergaben ab 25.000 € werden von der Vergabestelle übernommen. Vergaben darunter werden durch die Verwaltung der Verbandsgemeinde geführt.
Die öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung ist bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen und im Amtsblatt bekanntzumachen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2024 |
10.000,- € |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Nicole Schliebener |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
öffentlich – rechtliche Vereinbarung