Betreff
Entgeltvereinbarung 2024 Kindertagesstätte "Edelhof"
Vorlage
VG/263/24-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Herstellung des Einvernehmens gem. § 11a des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. über den Betrieb der Tageseinrichtung nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch für die Kindertagesstätte “Edelhof” in Gröningen für das Haushaltsjahr 2024.

 


Begründung:

Gem. § 11a (1) KiFöG schließt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für seinen Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit den Gemeinden bzw.  Verbandsgemeinden ab.

 

Über das Einvernehmen zur Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. ist der Beschluss des Verbandsgemeinderates erforderlich.

 

Soweit der Finanzbedarf eines in Anspruch genommenen Platzes in einer Tageseinrichtung nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt wird, hat die Verbandsgemeinde, in deren Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den verbleibenden Finanzbedarf zu tragen. Zur Deckung des verbleibenden Finanzbedarfs können Kostenbeiträge gemäß § 13 erhoben werden.

 

Die Platzkosten für das Haushaltsjahr 2023 betrugen für den Krippenbereich 1.609,00 EUR (10 Stunden) und im Kindergartenbereich 1.036,00 EUR (10 Stunden).

 

Im Haushaltsjahr 2024 betragen die Platzkosten für den Krippenbereich 1.746,15 EUR (10 Stunden) und im Kindergartenbereich 1.103,66 EUR (10 Stunden). Von diesen Kosten werden die Landes- und Landkreismittel abgezogen.

 

Die Platzkosten sind im Vergleich zum Vorjahr somit im Krippenbereich um 137,15 EUR und im Kindergartenbereich um 67,66 EUR (jeweils ausgegangen von einer Betreuungszeit von 10 Stunden täglich) gestiegen.

Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen im Jahr 2023 und 2024 ist diese Erhöhung angemessen.

 

Dem Beschluss sind weitere Anlagen beigefügt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

gefertigt

beteiligt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Susanne Krumbeck

 

 

Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Entgeltvereinbarung 2024

Ermittlung der Platzkosten 2024