Betreff
Preis- und Leistungsverzeichnis sowie Klärung der Vertretung für das Freibad Großalsleben GbR
Vorlage
GRÖ/323/24-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt folgende Anlagen:

 

  • Preis- und Leistungsverzeichnis der Freibad Großalsleben GbR

1. Variante mit Kinder und Jugendliche 1-16 Jahre

2. Variante mit Kinder und Jugendliche 1-18 Jahre (unter Vorbehalt des Beschlusses des Stadtrates Kroppenstedt)

  • Legitimation zur Vertretung der Freibad Großalsleben GbR und Festlegung der Wertgrenzen (Gesellschaftervertrag)

 


Begründung:

Nach § 2b UStG sind u.a. die Verbandsgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden verpflichtet, Umsatzsteuer auf privatrechtliche Leistungen auszuweisen. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Mehrfach wurde die Einführung der verbindlichen Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung verschoben. In den Jahren 2022 und 2023 hat die Verwaltung gemeinsam mit einem regionalen Steuerbüro, welches die Verbandsgemeinde bereits in allen steuerrechtlichen Fragen für den BgA Breitband vertritt, alle Teilbereiche im kommunalen Haushalt durchleuchtet und die zukünftig umsatzsteuerpflichtigen Bereiche indentifiziert. Im Ergebnis ist festzustellen, dass alle Mitgliedsgemeinden zukünftig eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Bestandteil der Untersuchung war auch das Freibad in Großalsleben. Das Freibad wurde nach Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Gröningen und Kroppenstedt prozentual auf die Städte Gröningen (72,56 v.H.) und Kroppenstedt (27,44 v. H.) verteilt. Dazu liegt eine beschlossene und genehmigte Vereinbarung vor. Anfänglich wurde das Freibad kostenneutral im Haushalt der Verbandsgemeinde geführt und der Zuschussbedarf gegen Kostenerstattung an die Städte Gröningen und Kroppenstedt weiterberechnet. Mangels Rechtsgrundlage wurde dies bereits geändert. Das Freibad wurde seitdem im Haushalt der Stadt Gröningen geführt, wo auch der Zuschuss durch die Stadt Kroppenstedt geplant und gebucht wurde. Im Haushalt der Stadt Kroppenstedt wurde lediglich der Zuschussbedarf geplant und gebucht. Aufgrund der notwendigen Einführung der Umsatzsteuer wurde die derzeitige Verfahrensweise geprüft.

 

Steuerrechtlich ist das Freibad durch die Eigentumsanteile von zwei Gebietskörperschaften als GbR zu bewerten. Die Gründung einer steuerrechtlichen GbR erfolgte damit bereits mit der Vermögensauseinandersetzung der Verwaltungsgemeinschaft Gröningen und Kroppenstedt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Unternehmereigenschaft nicht in Anspruch genommen, da es keine zwingende Grundlage gab. Dies hat sich aufgrund der Einführung nach §2 UStG geändert. Daher hätte spätestens zum 01.01.2025 das Freibad Großalsleben als GbR der Städte Gröningen und Kroppenstedt beim Finanzamt angezeigt werden müssen.

 

Da im Jahr 2024 zwingend ein Pumpenaustausch im Freibad Großalsleben notwendig wird und dieser mit hohen Kosten verbunden ist, wurde die Anmeldung bereits auf den 01.01.2024 vorgezogen. Dadurch können die 19 Prozent Vorsteuer aus der Investition gezogen werden. Die Investitionshöhe für die neue Pumpentechnik beträgt 35.000 EUR brutto. Durch die Anzeige der GbR beim Finanzamt zum 01.01.2024 kann die Vorsteuer in Höhe von 5.588,24 EUR gezogen werden. Dagegen steht nur die Umsatzsteuer aus dem Eintritt. Bei rund 10.000 EUR Brutto-Einnahmen (Erfahrungswert aus den Vorjahren) durch den Verkauf von Eintrittskarten, beträgt die zu zahlende Umsatzsteuer 654,20 EUR. Der Umsatzsteuersatz auf den Verkauf von Eintrittskarten beträgt lediglich 7 Prozent. Dieser finanzielle Vorteil soll durch die vorgezogene Anzeige beim Finanzamt nicht verloren gehen. Es ist zu erwarten, dass auch in den Folgejahren der Vorsteuerbetrag höher ausfällt, als die zu zahlende Umsatzsteuer. Daher erfolgte in Abstimmung mit den Bürgermeistern der Städte Gröningen und Kroppenstedt die Anmeldung einer GbR zum 01.01.2024.

 

Folglich sind verschiedene Maßnahmen einzuleiten. In einem ersten Schritt wird das Freibad in einen neuen Mandanten überführt. Alle Buchungen werden dann in einem separaten Haushalt gebucht. Dieser Haushalt muss durch die Stadträte Gröningen und Kroppenstedt zukünftig beschlossen werden. Dadurch wird die Transparenz erhöht. Die Verwaltung meldet die laufenden Verträge schrittweise auf die Freibad GbR um, um zukünftig die Vorsteuer ziehen zu können.

 

Da zukünftig auf das Eintrittsgeld Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent abzuführen ist, ist das Preis- und Leistungsverzeichnis neu zu beschließen. Zusatzleistungen, wie z.B. das Schwimmabzeichen sind ebenso aufzunehmen. Dieses fällt unter den vollen Umsatzsteuersatz.

 

Ebenso ist klarzustellen, wie die Vertretungsbefugnis der Freibad GbR geregelt sein soll. Die beiden Eigentümer werden durch die Bürgermeister vertreten. Ob diese alleine oder nur gemeinschaftlich handeln dürfen und welche Wertgrenzen einzuhalten sind, soll Bestandteil des Beschlusses sein. Weiterhin soll klargestellt werden, dass die laufende Verwaltung durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde übernommen wird.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Preise für die Badegäste in der Saison 2024 nicht zu erhöhen.

 

Hinweis und Empfehlung den Hauptausschusses:

-              Es wurde mehrheitlich empfohlen, die Tageskarten (auch die Vor Kassenschluss), 10-er Karten und Jahreskarten für Kinder und Jugendliche (1-16 Jahre) bis zu einem Alter von 18 Jahren zu erweitern. Die Anlage dazu wurde zusätzlich beigefügt.

 

Dieser Beschluss ist vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrates Kroppenstedt. Es müssen zwei einheitliche Beschlüsse vorliegen. Der Stadtrat Kroppenstedt wird die Empfehlung weiter gegeben. Sollte er sich dennoch dagegen entscheiden, bleiben die Preise und Regelungen wie bisher.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


  • Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Gesellschaftervertrag