Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss des Vertrages nach § 92 Abs. 3 KVG LSA aus der Anlage mit der Gemeinde Am Großen Bruch über den Ersatzneubau einer Grundschule im Ortsteil Hamersleben, Malinshof 3
  2. Der Verbandsgemeinderat beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister und die Verwaltung, die Zuwendungen der Gemeinde Am Großen Bruch sowie die Baukosten in die zukünftigen Haushaltspläne einzuarbeiten.

 


Begründung:

Die Grundschule Hamersleben war bereits sanierungsbedürftig. Zusätzlich hatte die Grundschule einen erheblichen Wasserschaden, der dazu führte, dass eine Sanierung des Gebäudes unwirtschaftlich wurde und der Abbruch des Gebäudes durchgeführt werden musste.

 

Entsprechend des Beschlusses vom 27.05.2021 Beschluss Nr. 092/10/2021 (Anlage 2) hat sich der Verbandsgemeinderat dafür ausgesprochen alle Schulstandorte aufrecht zu erhalten. Ein Grundschulneubau in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Hamersleben war somit erforderlich geworden.

 

Die Übertragung der Grundstücke an die Verbandsgemeinde ist erfolgt (siehe Anlagen 2 bis 4).

 

Die Gemeinde Am Großen Bruch hat über die Verbandsgemeindevereinbarung die Pflicht, ein Gebäude für die Grundschule Hamersleben einzubringen. In der Verbandsgemeindevereinbarung sind die Beschaffenheit, die Lage und die Pflichten der beiden Parteien nicht näher beschrieben. Dazu wurde ein Nutzungsvertrag verhandelt und beschlossen. Dieser Nutzungsvertrag entspricht den Standardverträgen, die im Verbandsgemeindegebiet zwischen den Mitgliedsgemeinden und der Verbandsgemeinde verhandelt wurden.

 

Die Notwendigkeit dieser Vereinbarung ergibt sich aus § 92 Abs. 3 Satz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere durch die letzte Änderung des Gesetzes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 166), die eine Vereinbarung zur Regelung der Einzelheiten zur Nutzung, Durchführung von Maßnahmen (Investitions-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen) sowie deren Finanzierung vorschreibt.

Der Vertrag wurde zur Prüfung bei der Kommunalaufsicht eingereicht.

 

Grundlage für die Vereinbarung war die Kostenübersicht/ Kostenverfolgung vom 12.02.2024, welche als Anlage beigefügt ist.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

 

Katrin Püschner

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Anlage 1 Vertrag nach § 92 Abs. 3 KVG LSA zwischen der Verbandsgemeinde Westliche Börde und der Gemeinde Am Großen Bruch über den Neubau der Grundschule im OT Hamersleben Malinshof 3
  • Anlage 2 Beschluss Nr. 092/10/2021 mittel und langfristige Schulentwicklungsplanung
  • Anlage 3 Beschluss Nr. 107/19/2022 AGB zur Übertragung von Teilflächen für den Ersatzneubau der Grundschule Hamersleben mit Lageplan
  • Anlage 4 Beschluss Nr. 140/16/2022 VbG zur Übertragung von Teilflächen für den Ersatzneubau der Grundschule Hamersleben mit Lageplan
  • Anlage 5 Kostenübersicht / Kostenverfolgung vom 12.02.2024