Betreff
Förderungsantrag grundhafter Ausbau der Nussstraße in Ausleben, 1.BA
Vorlage
AUS/150/24-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bestätigt die Einreichung des Fördermittelantrages bei LEADER. Als Grundlage dient die bestätigte Entwurfsplanung aus dem Beschluss AUS/099/22-BV vom 21.03.2022. Der Ausbau der Nussstraße wird in Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt wird für den Fördermittelantrag eingereicht. Die Baukostenschätzung vom Februar 2024 für den 1. Bauabschnitt belaufen sich auf rund 321.000 € brutto. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nur mit bestätigter Fördermittelzusage.

 

Die Honorarkosten für das Ingenieurbüro werden nicht gefördert Die Honorarkosten von ca. 35.300€ muss die Gemeinde Ausleben zahlen.

 


Begründung:

Die Entwurfsplanung wurde mit dem Beschluss AUS/099/22-BV am 21.03.2022 bestätigt. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße soll der Ausbau der Nussstraße erfolgen. Freie Finanzmittel stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung. Daher soll der Ausbau nur umgesetzt werden, wenn Fördermittel gezahlt werden. Die Maßnahme musste auf Grund der Kostensteigerung der Baupreise und der angekündigten Fördermittelhöchstgrenze von wahrscheinlich 300 TEUR in Bauabschnitte eingeteilt werden. Der erste Bauabschnitt umfasst den Bereich von der Einmündung Thälmannstraße bis hinter das Wohngrundsstück 8a. Dies ist der Abschnitt mit dem schlechtesten Zustand. 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

x

 

2025

35.300 €

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Bürgermeister

 


Kristin Koppe

 


Fabian Stankewitz

 


Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Kostenschätzung 1.BA – Morszeck + Partner

Ermittlung Honorarkosten

LP Einteilung Bauabschnitte