Betreff
Befestigung eines Weges in Hamersleben, auf Höhe des Grundstückes Fabrikstraße 10
Vorlage
AGB/213/24-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt die Befestigung des Weges am Klosterpark auf Höhe des Grundstückes Fabrikstraße 10 (Fam. Ahrens) und legitimiert die Verwaltung alle notwendigen Schritte einzuleiten (u.a. Kostenangebote einholen). Die Oberfläche soll

 

a)      mit vorhandenen Natursteinpflaster (Großpflaster) oder

b)      mit Betonsteinpflaster wiederhergestellt werden

 

Die Umsetzung soll im Haushaltsjahr 2025 erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Zuge der Haushaltsplanung für 2025 angemeldet und sind dann unkürzbarerer Bestandteil des Haushaltes 2025.

 

ODER

 

2. Der Gemeinderat lehnt die Befestigung des Weges am Klosterpark auf Höhe des Grundstückes Fabrikstraße 10 (Fam. Ahrens) ab und bindet sich an diese Entscheidung 5 Jahre.

 


Begründung:

Fam. Ahrens hat mehrmals den schlechten Zustand des Weges am Klosterpark auf Höhe ihres Grundstückes Fabrikstraße 10 in Hamersleben angesprochen. Die Oberfläche soll früher aus Natursteinpflaster bestanden haben und diese wurde ca. 1996 nach der Verlegung der Schmutzwasserleitung nur mit einer Schotteroberfläche wiederhergestellt. Dieser Zustand führt dazu, dass beim Befahren des Weges Schottersteine gegen die Hausfassade geschleudert werden und bei Trockenheit kommt es zu einer hohen Belastung durch Staub. Die Staubbelastung erschwert das Lüften des Hauses und den Aufenthalt im Garten. Weiterhin kommt es auf Grund des schlechten Wegezustandes zu einer Lärmbelästigung durch Transportfahrzeuge.

 

Die Oberflächenwiederherstellung kann in Natursteinpflaster oder auch in Betonsteinpflaster erfolgen, da der Weg nicht im Denkmalbereich liegt. Die Befestigung mit vorhandenen Natursteinpflaster würde ca. 25.000,- € kosten. Für die Befestigung mit Betonsteinpflaster würden Kosten in Höhe von ca. 22.000,- € entstehen.

 

Bisher wurde eine Befestigung des Weges aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

  1. Die Agrargenossenschaft nutzt eine Torausfahrt zum Weg ca. 200 m hinter dem Grundstück von Fam. Ahrens, so dass der Verkehr der Agrargenossenschaft im Bereich Fabrikstraße 10 entfällt.
  2. Der Weg wird nur saisonal, nicht ganzjährig, durch Erntefahrzeuge und Transportfahrzeuge genutzt (je nach Bestellung der Ackerflächen).
  3. Der Weg wird gelegentlich von Anglern und Jägern genutzt und dient auch als Rad- und Fußweg.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2025

ca. 22.000,- € bis 25.000,- €

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Marco Kammrath

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

  1. Kartenauszug
  2. Bilder