Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Befestigung des Weges am Klosterpark auf Höhe des Grundstückes Fabrikstraße 10 (Fam. Ahrens) und legitimiert die Verwaltung alle notwendigen Schritte einzuleiten (u.a. Kostenangebote einholen). Die Oberfläche soll
a) mit vorhandenen Natursteinpflaster (Großpflaster) oder
b) mit Betonsteinpflaster wiederhergestellt werden
Die Umsetzung soll im Haushaltsjahr 2025 erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Zuge der Haushaltsplanung für 2025 angemeldet und sind dann unkürzbarerer Bestandteil des Haushaltes 2025.
ODER
2. Der Gemeinderat lehnt die Befestigung des Weges am Klosterpark auf Höhe des Grundstückes Fabrikstraße 10 (Fam. Ahrens) ab und bindet sich an diese Entscheidung 5 Jahre.
Begründung:
Fam. Ahrens hat
mehrmals den schlechten Zustand des Weges am Klosterpark auf Höhe ihres
Grundstückes Fabrikstraße 10 in Hamersleben angesprochen. Die Oberfläche soll
früher aus Natursteinpflaster bestanden haben und diese wurde ca. 1996 nach der
Verlegung der Schmutzwasserleitung nur mit einer Schotteroberfläche
wiederhergestellt. Dieser Zustand führt dazu, dass beim Befahren des Weges
Schottersteine gegen die Hausfassade geschleudert werden und bei Trockenheit
kommt es zu einer hohen Belastung durch Staub. Die Staubbelastung erschwert das
Lüften des Hauses und den Aufenthalt im Garten. Weiterhin kommt es auf Grund
des schlechten Wegezustandes zu einer Lärmbelästigung durch Transportfahrzeuge.
Die
Oberflächenwiederherstellung kann in Natursteinpflaster oder auch in
Betonsteinpflaster erfolgen, da der Weg nicht im Denkmalbereich liegt. Die
Befestigung mit vorhandenen Natursteinpflaster würde ca. 25.000,- €
kosten. Für die Befestigung mit Betonsteinpflaster würden Kosten in Höhe von
ca. 22.000,- € entstehen.
Bisher wurde eine
Befestigung des Weges aus folgenden Gründen abgelehnt:
- Die
Agrargenossenschaft nutzt eine Torausfahrt zum Weg ca. 200 m hinter dem
Grundstück von Fam. Ahrens, so dass der Verkehr der Agrargenossenschaft im
Bereich Fabrikstraße 10 entfällt.
- Der
Weg wird nur saisonal, nicht ganzjährig, durch Erntefahrzeuge und
Transportfahrzeuge genutzt (je nach Bestellung der Ackerflächen).
- Der
Weg wird gelegentlich von Anglern und Jägern genutzt und dient auch als
Rad- und Fußweg.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
|
2025 |
ca. 22.000,- € bis 25.000,- € |
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Marco Kammrath |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
- Kartenauszug
- Bilder