Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und den Haushaltsplan 2024 nebst seinen Anlagen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):

 


Begründung:

Gemäß §§ 100 ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des

Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.

LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Katrin Püschner

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und Haushaltsplan 2024
nebst seinen Anlagen