Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt Pauschalen als Aufwandsersatz für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 in der Verbandsgemeinde Westliche Börde für die Inhaber folgender Wahlehrenämter:
Mitglieder des Wahlausschusses: 20,00 €
Mitglieder der Wahlvorstände: 50,00 €
Begründung:
Am 09.06.2024 finden
in der Verbandsgemeinde Westliche Börde Kommunalwahlen statt. Gewählt werden
ein neuer Kreistag, Stadt- und Gemeinderäte.
Nach bisheriger
Rechtslage gab es ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16,00 €.
Nunmehr führten umfangreiche
Änderungen der Kommunalwahlgesetzlichkeiten auch zu einer Änderung dieser
Regelung.
Nach § 9 Abs. 1
Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuellen Fassung vom
23.09.2023 kann den Mitgliedern der Wahlausschüsse je Sitzung und den
Wahlvorständen für den Wahltag eine angemessene Pauschale gewährt werden.
Von der
Kann-Regelung sollte in jedem Fall Gebrauch gemacht werden. Es fällt immer
schwerer, engagierte Bürgerinnen und Bürger zu finden, welche Wahlehrenämter
bekleiden wollen. Bei einem Verzicht auf eine entsprechende Pauschale würde
dies die Suche weiter erschweren.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
x |
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2024 |
6.100 € |
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Gefertigt |
Beteiligt |
Verbandsgemeinde- |
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Rebecca Gers |
Nicole Schliebener |
Fabian Stankewitz |