Betreff
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände bei den Kommunalwahlen am 09.06.2024
Vorlage
VG/256/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt Pauschalen als Aufwandsersatz für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 in der Verbandsgemeinde Westliche Börde für die Inhaber folgender Wahlehrenämter:

 

Mitglieder des Wahlausschusses:                           20,00 €

Mitglieder der Wahlvorstände:                                50,00 €

 


Begründung:

Am 09.06.2024 finden in der Verbandsgemeinde Westliche Börde Kommunalwahlen statt. Gewählt werden ein neuer Kreistag, Stadt- und Gemeinderäte.

 

Nach bisheriger Rechtslage gab es ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16,00 €.

Nunmehr führten umfangreiche Änderungen der Kommunalwahlgesetzlichkeiten auch zu einer Änderung dieser Regelung.

 

Nach § 9 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuellen Fassung vom 23.09.2023 kann den Mitgliedern der Wahlausschüsse je Sitzung und den Wahlvorständen für den Wahltag eine angemessene Pauschale gewährt werden.

 

Von der Kann-Regelung sollte in jedem Fall Gebrauch gemacht werden. Es fällt immer schwerer, engagierte Bürgerinnen und Bürger zu finden, welche Wahlehrenämter bekleiden wollen. Bei einem Verzicht auf eine entsprechende Pauschale würde dies die Suche weiter erschweren. 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

x

 

2024

6.100 €

Gefertigt

Beteiligt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

 

 

Rebecca Gers

 

 

Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz