Betreff
Einteilung der Verbandsgemeinde (Wahlgebiet) in Wahlbereiche zur Wahl des Verbandsgemeinderates am 09.06.2024
Vorlage
VG/255/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Gebiet der Verbandsgemeinde (Wahlgebiet) für die Wahl des Verbandsgemeinderates am 09.06.2024 in zwei Wahlbereiche einzuteilen.

Die Wahlbereiche werden wie folgt abgegrenzt:

Wahlbereich 1: Städte Gröningen und Kroppenstedt

Wahlbereich 2: Gemeinden Am Großen Bruch und Ausleben

 


Begründung:

Nach § 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 KWG LSA bildet u.a. bei der Wahl zu Verbandsgemeinderäten das Wahlgebiet grundsätzlich einen Wahlbereich. Jedoch kann die jeweilige Vertretung, hier der Verbandsgemeinderat, das Wahlgebiet in Wahlbereiche annähernd gleicher Größe aufteilen, sobald der Wahltag feststeht. Dabei soll jeder Wahlbereich mindestens 1500 Einwohner umfassen und von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebiets um nicht mehr als 20.v.H. nach oben oder unten abweichen.

 

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 dem Termin für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 zugestimmt.

 

Die Ermittlung der Einwohnerzahl findet auf Basis des Melderegisters zum 31. Dezember des vorletzten Jahres vor dem Wahltermin statt (§ 67 S. 2 KWG LSA).

 

Diese belief sich am 31.12.2022 auf insgesamt 9.055 Einwohner und setzte sich wie folgt zusammen:

 

Wahlbereich 1:

Stadt Gröningen                                             3.725

Stadt Kroppenstedt                                      1.488                                    Summe: 5.213

 

Wahlbereich 2:

Gemeinde Am Großen Bruch    2.105 

Gemeinde Ausleben                     1.737                                    Summe: 3.842

 

Die durchschnittliche Einwohnerzahl belief sich auf       4.527 (9.055 / 2);

eine Abweichung von 20 v.H. nach oben somit auf         5.433;

eine Abweichung von 20 v.H. nach unten somit auf       3.622.

 

Die Einteilung des Wahlgebietes der Verbandsgemeinde in die o.g. Wahlbereiche ist damit möglich, da die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Beteiligt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

 

 

Rebecca Gers

 

 

Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz