Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Gebiet der Verbandsgemeinde (Wahlgebiet) für die Wahl des Verbandsgemeinderates am 09.06.2024 in zwei Wahlbereiche einzuteilen.
Die Wahlbereiche werden wie folgt abgegrenzt:
Wahlbereich 1: Städte Gröningen und Kroppenstedt
Wahlbereich 2: Gemeinden Am Großen Bruch und Ausleben
Begründung:
Nach § 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 KWG LSA bildet u.a. bei der Wahl zu Verbandsgemeinderäten das Wahlgebiet grundsätzlich einen Wahlbereich. Jedoch kann die jeweilige Vertretung, hier der Verbandsgemeinderat, das Wahlgebiet in Wahlbereiche annähernd gleicher Größe aufteilen, sobald der Wahltag feststeht. Dabei soll jeder Wahlbereich mindestens 1500 Einwohner umfassen und von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebiets um nicht mehr als 20.v.H. nach oben oder unten abweichen.
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 dem Termin für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 zugestimmt.
Die Ermittlung der Einwohnerzahl findet auf Basis des Melderegisters zum 31. Dezember des vorletzten Jahres vor dem Wahltermin statt (§ 67 S. 2 KWG LSA).
Diese belief sich am 31.12.2022 auf insgesamt 9.055 Einwohner und setzte sich wie folgt zusammen:
Wahlbereich 1:
Stadt Gröningen 3.725
Stadt Kroppenstedt 1.488 Summe: 5.213
Wahlbereich 2:
Gemeinde Am Großen Bruch 2.105
Gemeinde Ausleben 1.737 Summe: 3.842
Die durchschnittliche Einwohnerzahl belief sich auf 4.527 (9.055 / 2);
eine Abweichung von 20 v.H. nach oben somit auf 5.433;
eine Abweichung von 20 v.H. nach unten somit auf 3.622.
Die Einteilung des Wahlgebietes der Verbandsgemeinde in die o.g. Wahlbereiche ist damit möglich, da die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Beteiligt |
Verbandsgemeinde- |
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Rebecca Gers |
Nicole Schliebener |
Fabian Stankewitz |