Betreff
Annahmer einer Spende
Vorlage
VG/253/23-BV
Aktenzeichen
F30 1-35 2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt die Annahme von 5 Helmlampen als Sachspende zweckgebunden für die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Gröningen vom Förderverein der Freunde der Ortsfeuerwehr Gröningen e.V.

 


Begründung:

Der Verein “Freunde der Ortsfeuerwehr Gröningen e.V.” hat der Verbandsgemeinde Westliche Börde angeboten, fünf Helmlampenfür die Ortsfeuerwehr Gröningen zu spenden. Es handelt sich um neue Geräte im Wert von 562,87 €.

 

Grundsätzlich sind für die Annahme einer Spende der Vorteil und der Aufwand für die Verbandsgemeinde Westliche Börde gegeneinander abzuwägen. Der Vorteil liegt unbestritten im Sinn der Lampe, die vom Helm in den direkten Sichtbereich leuchtet. Die Verbandsgemeinde Westliche Börde beschafft jedoch  einheitlich keine Helmlampen, weil diese mit großer Wahrscheinlichkeit personenbezogen auf dem jeweiligen Helm montiert wären und damit eine im Vergleich zu Handleuchten deutlich größere Anzahl notwendig wäre. Es handelt sich um eine Ergänzung der persönlichen Schutzausrüstung, welche für die entsprechenden Helme zugelassen ist. 

 

Die im Laufe der Zeit entstehenden Unterhaltskosten sind durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde zu tragen, dieser Nachteil wird jedoch durch die aufgezeigten Vorteile aufgewogen, so dass die Annahme der Spende aus Sicht der Verwaltung befürwortet wird.

 

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130) darf die Verbandsgemeinde zur Erfüllung der Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Über die Annahme entscheidet die Vertretung.

 

Diesen Beschluss kann aufgrund des Wertes zwischen 500 € und 5.000 € entsprechend § 6 Abs. 4 Pkt. 2  der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde der Haupt- und Finanzausschuss beschließen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

Clemens Köhler

Sachbearbeiter Brand- und Zivilschutz

 

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Rechnung für die Beschaffung der Handlampen