Betreff
Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Westliche Börde; hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VG/252/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Westliche Börde.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung von Teilleistungen zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen aus dem Programm Sachsen-Anhalt REGIO zu stellen.

 


Begründung:

Gemäß § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) regelt der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindegebiet die sich aus der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen. Ihm kommt damit eine zentrale Rolle als wichtigstes und koordinierendes Element der Bauleitplanung zu. Nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) obliegt den Verbandsgemeinden die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der Flächennutzungspläne. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes gehört zum eigenen Wirkungskreis der Verbandsgemeinde.

 

Die Verbandsgemeinde Westliche Börde besteht seit dem 01.01.2010 und setzt sich aus den vier Mitgliedsgemeinden Am Großen Bruch, Ausleben, Gröningen und Kroppenstedt zusammen. Im Gebiet der Verbandsgemeinde Westliche Börde sind derzeit 7 Flächennutzungspläne wirksam:

-       Gemeinde Am Großen Bruch

o   Flächennutzungsplan Gunsleben (2001)

o   Flächennutzungsplan Hamersleben (1992)

o   Flächennutzungsplan Neuwegersleben (2006)

o   Flächennutzungsplan Wulferstedt (1993)

-       Flächennutzungsplan der Gemeinde Ausleben (1993)

-       Flächennutzungsplan der Stadt Gröningen einschl. Ortsteile; (2009)

-       Flächennutzungsplan der Stadt Kroppenstedt (1995)

 

Die vorgenannten Flächennutzungspläne wurden zu unterschiedlichen Zeiten zwischen 1992 und 2009 aufgestellt. Teilweise wurden bereits Änderungen vorgenommen, um einzelne Gebiete entsprechend anzupassen.

Die Flächennutzungspläne beinhalten bisher kein einheitliches, die gesamte Verbandsgemeinde umfassendes Planungskonzept. Sie unterscheiden sich auch bezüglich der Regelungsdichte und der Aktualität und des Standes der Anpassung an die Ziele der Raumordnung. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet ist somit städtebaulich unbedingt erforderlich, insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzvorgaben und Konzepte (z.B. für Freiflächenphotovoltaikanlagen, andere erneuerbare Energien wie Wasserstoff u.ä.)

 

Die Kosten für die Erstellung eines Gesamtflächennutzungsplanes werden auf ca. 275.000 € geschätzt. Die entsprechend benötigten Haushaltsmittel wurden für den Haushaltsplan 2024 wie folgt angemeldet: HJ 2024: 100.000 €, HJ 2025: 100.000 € und HJ 2026: 75.000 €). 

 

Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf Antrag Maßnahmen der Regionalentwicklung, darunter auch Teilleistungen zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen. Förderfähig sind vorbereitende Teilleistungen für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes, die der Realisierung der Förderkriterien wie z.B. Gewerbeflächenbedarfsermittlung, Umweltbericht, Wohnflächenbedarfsermittlung, städtebauliches Entwicklungskonzept dienen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 80.000 €. Gefördert wird im Wege der Anteilfinanzierung als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen. Der Antrag ist bis zum 31.03 eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten.

Eine Förderung der Teilleistungen kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass der Flächennutzungsplan spätestens innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bewilligung der beantragten Zuwendung, aufgestellt wird. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung (über den gesamten Erstellungszeitraum) muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegt bzw. nachgewiesen werden. Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden, ausgenommen davon ist z.B. die Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens oder Zuarbeiten für den Fördermittelantrag.

In Anbetracht der Haushaltslage sollte die Förderung der oben dargestellten Teilleistungen zur Erstellung des Flächennutzungsplanes als Anteilsfinanzierung beantragt werden.

 

Nach Bewilligung der Förderung ist die Erstellung des Gesamtflächennutzungsplanes auf Grund des Umfangs der Planungsleistungen öffentlich auszuschreiben.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

x

 

2024

2025

2026

100.000 €

100.000 €

  75.000 €

Gefertigt

Beteiligt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Ines Kühn

 

 

Fabian Stankewitz