Betreff
Kommunalwahl am 09.06.2024 - Berufung der Wahlleiterin und stellvertretenden Wahlleiterin
Vorlage
VG/249/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt nach § 8a i.V.m. § 9 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) für die am 09.06.2024 stattfindende Kommunalwahl, mithin der Wahl des Verbandsgemeinderates sowie der Stadt- und Gemeinderatswahlen in der Verbandsgemeinde Westliche Börde, die Berufung von Frau Nicole Schliebener als Wahlleiterin und von Frau Rebecca Gers als stellvertretende Wahlleiterin der Verbandsgemeinde Westliche Börde.

 


Begründung:

 

Am 09.06.2024 finden in Sachsen- Anhalt die Kommunalwahlen statt.

 

Nach § 9 Abs. 1 KWG LSA ist grundsätzlich der Bürgermeister Wahlleiter in den Gemeinden (Gemeindewahlleiter).

 

Jedoch können die Mitgliedsgemeinden, die einer Verbandsgemeinde angehören, nach § 10 a Abs. 1 KWG LSA die Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Verbandsgemeindebürgermeister und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Verbandsgemeinderat zu berufenden Wahlausschuss übertragen.

 

Hierzu wird den Stadt- und Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden ein entsprechender Umlaufbeschluss zugestellt. Über das Ergebnis des Votums wird eine Niederschrift gefertigt und zur Verfügung gestellt.

 

Da die Regelung des § 9 Abs. 1 KWG LSA entsprechend gilt, kann die Vertretung der Verbandsgemeinde, hier der Verbandsgemeinderat, einen anderen Beschäftigten der Verbandsgemeinde zum (Gemeinde)Wahlleiter und Stellvertreter berufen. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass der Beschäftigte im Wahlgebiet wohnt (§9 Abs. 1a KWG LSA).

 

Frau Nicole Schliebener ist als Haupt- und Ordnungsamtsleiterin sowie als stellvertretende Verbandsgemeindebürgermeisterin in der Verbandsgemeinde Westliche Börde tätig.

 

Frau Rebecca Gers wird seit 04/2023 als Sachbearbeiterin im Hauptamt beschäftigt und ist u.a. für die Bereiche Sitzungsdienst und Wahlen zuständig.

 

Somit ist eine Berufung von Frau Schliebener als Wahlleiterin und Frau Gers als Stellvertreterin nach den gesetzlichen Vorgaben möglich.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Beteiligt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Rebecca Gers

 

 

Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz