Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Gültigkeit der Wahl am 24.09.2023 des Verbandsgemeindebürgermeisters ab 14.01.2024 gemäß § 51 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA).
Begründung:
Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA entscheidet die bestehende Vertretung über die Gültigkeit der Wahl. Wahleinsprüche sind binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (§ 50 KWG LSA).
Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgte in der Zeit vom 30.09.2023 bis 13.10.2023.
Die Frist ist am 26.10.2023 24:00 Uhr abgelaufen. Bis zu dieser Zeit sind keine Wahleinsprüche eingegangen. Somit ist die Gültigkeit der Wahl zu beschließen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Stell. Verbandsgemeinde- bürgermeisterin |
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Frau Gers |
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Frau Schliebener |