Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Annahme folgender Spenden für die Kinder- und Jugendarbeit sowie ein Spielgerät für den Spielplatz Neuwegersleben
Kinder- und Jugendarbeit:
· 300,00 EUR von Böhle Haustechnik GmbH
· 150,00 EUR von Schmidgunst & Herrmann Malerfachbetrieb GmbH
· 200,00 EUR von Fliesenprofi Zerbst GmbH
Spielgerät Neuwegersleben
· 200,0 EUR von Jagdgenossenschaft Neuwegersleben
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 Euro einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch. In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass ein Beschluss des Gemeinderates ab einer Spende von 5.000,00 Euro notwendig ist. Für Beträge über 100,00 Euro bis 5.000,00 Euro genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Susanne Krumbeck |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |