Betreff
3. Änderung B-Plan Nr. 01/2023 Windpark "Am Speckberg" Gröningen; hier: Billigung und Auslegung des Entwurfes
Vorlage
GRÖ/316/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen stimmt dem Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 Windpark “Am Speckberg” Gröningen sowie der Entwurfsbegründung und dem Umweltbericht zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 

 

Weiterhin wird beschlossen, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung entsprechend § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

 


Begründung:

Im Rahmen der 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 Windpark “Am Speckberg” Gröningen soll eine Anpassung der derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans an die zwischenzeitlich konstruktive, technische und damit auch in der energetisch Leistung sehr weit fortgeschrittene Entwicklung der Windenergieanlagen unter Beachtung der aktuellen Zielvorgaben des Bundes und der dazu erlassenen gesetzlichen Vorgaben zum verstärkten und beschleunigten Ausbau der Windenergie im Sondergebiet erfolgen.

 

Auf der Basis des Aufstellungsbeschlusses vom 27.03.2023 wurde die Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 31.05.2023 bis 30.06.2023 anhand eines Vorentwurfs und einer Begründung frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 25.05.2023 um eine 1. Stellungnahme zu der beabsichtigten Änderung gebeten.

 

Im vorliegenden Umweltbericht wurden die Belange des Umweltschutzes zur 3. Änderung ausführlich betrachtet. Der vorliegende Entwurf der 3. Änderung entspricht den städtebaulichen Vorstellungen der künftigen Entwicklung des Windparks.

 

Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage, öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 zu beteiligen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Entwurf B-Plan einschließlich Begründung und Umweltbericht