Beschlussvorschlag:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt das Einvernehmen zur monatlichen Zahlung von
Abschlagsbeträgen in Höhe von maximal 15.000,00 EUR an das Diakonisches Werk im
Kirchenkreis Halberstadt e.V..
Die Zahlung
von Abschlägen ist auf den Zeitraum begrenzt, in dem sich eine eventuell neu zu
verhandelnde Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. für die Tageseinrichtung
Evangelische Kindertagesstätte „Edelhof“ im Prüfungs- und Annahmeverfahren
befindet.
Begründung:
Die aktuell
gültige Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Diakonisches
Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. für die Tageseinrichtung Evangelische
Kindertagesstätte „Edelhof“ hat eine Laufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.
Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sollte keiner der Beteiligten
den anderen zur Entgeltverhandlung aufrufen.
Sollte es zu
Neuverhandlungen kommen, nehmen diese naturgemäß mehrere Monate Zeit in
Anspruch.
Dem
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. ist es unzumutbar, für diese
Zeit in Vorleistung der Platzkosten für die Kinder der Evangelischen
Kindertagesstätte „Edelhof“ zu gehen, um den Betrieb der Einrichtung zu
gewährleisten. Er hat daher darum gebeten, eine Vereinbarung über
Abschlagszahlungen zu treffen.
Sobald die
Verhandlungen abgeschlossen sind und die dann gültige Entgeltvereinbarung in
Kraft getreten ist, hat das Diakonisches Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V.
der Verbandsgemeinde Westliche Börde entsprechende Rechnungen unter
Berücksichtigung der geleisteten Abschlagszahlungen einzureichen.
Die
verbleibenden Platzkosten für die Betreuung der Kinder mit gewöhnlichem
Aufenthalt in der Verbandsgemeinde Westliche Börde in der Kita „Edelhof“ in
Gröningen belaufen sich derzeit auf ca. 30.000,00 EUR bis 35.000,00 EUR
monatlich.
Zum Stichtag
01.03.2022 besuchten insgesamt 15 Kinder die Kita „Edelhof“. Auf dieser
Grundlage wurden die Landeszuweisungen für das Jahr 2023 berechnet.
Im März 2023
wurden bereits 36 Kinder in der Einrichtung betreut.
Im Jahr 2024
ist durch die deutlich bessere Auslastung und die damit verbundenen höheren
Einnahmen aus Landes- und Landkreismitteln mit einer Reduzierung der monatlich
verbleibenden Platzkosten zu rechnen.
Eine monatliche
Abschlagszahlung in Höhe von maximal 15.000,00 EUR ist daher angemessen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Susanne Krumbeck |
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Fabian Stankewitz |