Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände “Aller”, “Großer Graben”, “Ilse/Holtemme” und “Untere Bode” in der vorliegenden Form. Die Gewässersatzung nebst Kalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Begründung:

Zur Umlage der Verbandsbeiträge 2023 der Unterhaltungsverbände bedarf es der Beschlussfassung einer Gewässersatzung für das Jahr 2023. Im Folgenden werden die Kalkulation sowie die Satzung näher erläutert.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

x

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde- bürgermeister

 

 

Nadine Ritter

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Kalkulation der Verwaltungskosten für die Erhebung der

                  Gewässerumlage 2023

Anlage 2 – Berechnung der Beitragssätze 2023 für die Satzung und

Anlage 3 – Gewässersatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde zur

                  Erhebung von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände “Aller”,

                  “Großer Graben”, “Ilse/Holtemme” und “Untere Bode” für das

                 Jahr 2023.