Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände “Aller”, “Großer Graben”, “Ilse/Holtemme” und “Untere Bode” in der vorliegenden Form. Die Gewässersatzung nebst Kalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Zur Umlage der Verbandsbeiträge 2023 der Unterhaltungsverbände bedarf es der Beschlussfassung einer Gewässersatzung für das Jahr 2023. Im Folgenden werden die Kalkulation sowie die Satzung näher erläutert.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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x |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Nadine Ritter |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
Anlage 1 – Kalkulation der Verwaltungskosten für die Erhebung der
Gewässerumlage 2023
Anlage 2 – Berechnung der Beitragssätze 2023 für die Satzung und
Anlage 3 – Gewässersatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde zur
Erhebung von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände “Aller”,
“Großer Graben”, “Ilse/Holtemme” und “Untere Bode” für das
Jahr 2023.