Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023
Vorlage
KRS/134/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Kroppenstedt beschließt die Haushaltsatzung für das Jahr 2023 und den Haushaltsplan 2023 nebst seinen Anlagen. Die Haushaltsatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):


Begründung:

Gemäß §§ 100 ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des

Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.

LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.


Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

Katrin Püschner

Fabian Stankewitz

Joachim Willamowski


Anlagen:

  • Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2023 und Haushaltsplan 2023 nebst seinen Anlagen