Betreff
Schaffung von halbanonymen Begräbnisstätten auf den Friedhöfen der Stadt Gröningen
Vorlage
GRÖ/312/23-BV
Aktenzeichen
Hauptamt
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat Gröningen beschließt

 

1.) die Schaffung von halbanonymen Grabfeldern in folgender Form auf

 

1. dem Friedhof Krottorf:

 

a. in Variante 1 (Stele),

 

b. in Variante 2 (Urnengrabfeld mit Namenstafel)

 

oder

 

c. in Variante 3 (Urnenmauer).

 

 

2.) dem Friedhof Großalsleben:

 

a. in Variante 1 (Stele),

 

b. in Variante 2 (Urnengrabfeld mit Namenstafel)

 

oder

 

c. in Variante 3 (Urnenmauer).

 

 

3.) dem Friedhof Kloster Gröningen:

 

a. in Variante 1 (Stele),

 

b.in  Variante 2 (Urnengrabfeld mit Namenstafel)

 

oder

 

c. in Variante 3 (Urnenmauer).

 

 

4.) dem Friedhof Dalldorf:

 

a. in Variante 1 (Stele),

 

b. in Variante 2 (Urnengrabfeld mit Namenstafe)l

 

oder

 

c. in Variante 3 (Urnenmauer).

 

 

2.) Der Stadtrat Gröningen beschließt weiterhin die Schaffung der halbanonymen Begräbnisstätten auf den durch die Verwaltung vorgeschlagenen Flächen auf den einzelnen Friedhöfen.

 

3.)

Der Stadtrat Gröninngen beschließt die Schließung des städtischen Friedhofes in Gröningen, Deesdorfer Straße zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung der erforderlichen Schritte.

 


Begründung:

 

1) Schaffung von halbanonymen Begräbnisflächen

 

Die Stadt Gröningen verfügt über Friedhöfe in folgenden Ortsteilen:

 

→Stadt Gröningen                                        1779 Einwohner

→OT Dalldorf                                   155 Einwohner

→OT Krottorf                                                   500 Einwohner

→OT Kloster Gröningen                              401 Einwohner

→OT Stadt Großalsleben                            794 Einwohner

 

Auf allen Friedhöfen sind gegenwärtig neben den Erdbestattungen in Einzel- und Doppelwahlgräbern und die Bestattung in Urnenwahlgräbern die Bestattung von Urnen auf dem anonymen Urnenhain möglich.

 

Es ist vorgesehen, auf den Friedhöfen der Stadt Gröningen die halbanonyme Bestattung von Urnen als eine weitere Bestattungsart anzubieten.

 

Hierfür gibt es verschiedene Varianten, diese sind

 

Variante 1

die Errichtung von Stelen

 

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Abbildung 1  Muster FH Ottleben  643 Einwohner

 

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Abbildung 2 Muster FH Neuwegersleben, 373 Einwohner

 

Es werden Namenstafeln der Verstorbenen mit den Geburts- und Sterbedaten angebracht. Dies erfolgt immer durch den Steinmetzbetrieb, der die Stele aufgestellt hat, damit alle Namenstafeln einheitlich sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variante 2

das Verlegen von Grabtafeln in einer Rasenfläche

 

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Abbildung 3 Muster FH Gröningen Magdeburger Straße

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Abbildung 4 Muster FH Kroppenstedt

Hier werden ebenfalls der Name und Geburts- und Sterbedaten eingraviert.

Auch hier erfolgt die Fertigung der Namenstafeln durch einen Steinmetzbetrieb, der vertraglich gebunden ist.

Variante 3

die Errichtung einer „Urnenmauer“

 

Prozess: Richter verbieten Urne zum Mitnehmen - München - SZ.de

Abbildung 5 Urnenwand

 

Die Urnen werden in einer Wand verschlossen und eine Tafel mit den Daten der Verstorbenen angebracht zzgl. einer Vorrichtung für eine Vase. Die Anfertigung der Namenstafel würde auch hier durch den Steinmetzbetrieb erfolgen, der diese Urnenmauer errichtet hat.

 

In einer Begehung der Friedhöfe durch Herr Brunner, dem Bauhofsleiter Herrn Meiser und der Sachbearbeiterin Friedhofswesen Frau Bärenroth wurden sich die möglichen Plätze für halbanonyme Urnengräber angeschaut. Man wurde sich einig, dass der Friedhof in Krottorf als erster Friedhof für die Schaffung einer habanonymen Begräbnisstätte dienen soll. Hier eignet sich die Freifläche am Hauptweg an der rechten Seite im Bereich hinter dem ersten Seitenweg.

In der Anlage erhalten Sie ein Luftbild des Friedhofes, auf dem die infrage kommende Fläche markiert ist. Des Weiteren auch ein Foto der Fläche.

 

Die neue Bestattungsart muss dann in der Friedhofssatzung mit aufgenommen und die Gebührensatzung neu kalkuliert werden. Diese Änderung kann immer zum 01.01. eines Jahres erfolgen.

 

Anschließend sollen die Friedhöfe Großalsleben, Kloster Gröningen und Dalldorf folgen. Folgende Flächen auf den anderen Friedhöfen eignen sich auch für die Schaffung einer halbanonymen Begräbnisstätte:

 

Friedhof Großalsleben, Lindenstraße

 

Als Fläche für das Anlegen eines halbanonymen Urnenhaines wurde der Bereich an der Mauer, rechts vor der Trauerhalle vorgeschlagen

Friedhof Dalldorf

 

Es wird der Bereich am Zaun auf der rechten Seite vor dem anonymen Urnenhain vorgeschlagen.

 

FH Kloster Gröningen

 

Hier wird der Bereich vor dem anonymen Urnenhain als halbanonymes Gräberfeld vorgeschlagen.

 

Zu Ihrer Information sind dieser Informationsvorlage auch hier die entsprechenden Luftbilder beigefügt, auf denen die vorgeschlagenen Flächen eingezeichnet sind.

 

2. Schließung des Friedhofes Gröningen, Deesdorfer Straße

 

Friedhof Gröningen

 

Weiterhin regt Herr Brunner an, den Friedhof der Stadt Gröningen in der Deesdorfer Straße zu schließen. D. h. weitere Bestattungen sind dann nicht mehr zulässig und Nutzungsrechte an Grabstätten können dort nicht mehr erworben oder verlängert werden.

Begründet wird dieser Vorschlag damit, dass in der Stadt Gröningen die Bestattungen auf diesem Friedhof rückläufig sind und auf den kirchlichen Friedhof in der Magdeburger Straße zurückgegriffen wird. Hier ist neben den üblichen Bestattungsarten die halbanonyme Urnenbestattung auf einem Gräberfeld (Grünfläche) mit einer Namensplatten möglich

 

 

Gemäß § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Gröningen können Friedhöfe oder Friedhofsteile aus wichtigem öffentlichem Grund geschlossen werden. Durch die Schließung sind wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen.

Die Schließung muss durch den Stadtrat beschlossen werden und öffentlich bekannt gegeben werden.

 

Der Friedhof bleibt erhalten und ist weiterhin zum Besuch und zur Pflege geöffnet. Vorhandene Gräber bleiben bis zum Ablauf der Ruhezeit erhalten. Diese Regelung muss in der Friedhofssatzung verankert werden.

 

Die letzte Urnenbestattung auf diesem Friedhof fand am 14.01.2023 statt. Die Ruhefrist endet am 13.01.2043. Erst danach kann der Friedhof entwidmet werden.

 

Auch hierfür ist ein Beschluss des Stadtrates Gröningen erforderlich.

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Bestattungen auf dem Friedhof in Gröningen in der Deesdorfer Straße, Stand 15.08.2023

 

 

 

Beisetzungsart

2019

2020

2021

2022

2023

Erdbestattung

0

0

0

0

0

Erdbestattung von Kindern

0

0

0

0

0

Urnenbestattung

4

4

4

5

2

anonyme Urnenbestattung

12

5

7

6

4

 Summe

16

9

11

11

6

 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte auf den Friedhöfen der Stadt Gröningen und Ortsteilen auch die halbanonyme Bestattung möglich sein.

 

Wir bitten Sie, über die Schaffung von halbanonymen Gräberfeldern und deren Gestaltung zu beraten und dem Stadtrat Gröningen eine Empfehlung zu geben.

 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Daniela Bärenroth

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Luftbilder der Friedhöfe