Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen beschließt
1.) die Schaffung von halbanonymen Grabfeldern in folgender Form auf
1. dem Friedhof Krottorf:
a. in Variante 1 (Stele),
b. in Variante 2 (Urnengrabfeld mit Namenstafel)
oder
c. in Variante 3 (Urnenmauer).
2.) dem Friedhof Großalsleben:
a. in Variante 1 (Stele),
b. in Variante 2 (Urnengrabfeld mit Namenstafel)
oder
c. in Variante 3 (Urnenmauer).
3.) dem Friedhof Kloster Gröningen:
a. in Variante 1 (Stele),
b.in Variante 2 (Urnengrabfeld mit Namenstafel)
oder
c. in Variante 3 (Urnenmauer).
4.) dem Friedhof Dalldorf:
a. in Variante 1 (Stele),
b. in Variante 2 (Urnengrabfeld mit Namenstafe)l
oder
c. in Variante 3 (Urnenmauer).
2.) Der Stadtrat Gröningen beschließt weiterhin die Schaffung der halbanonymen Begräbnisstätten auf den durch die Verwaltung vorgeschlagenen Flächen auf den einzelnen Friedhöfen.
3.)
Der Stadtrat Gröninngen beschließt die Schließung des städtischen Friedhofes in Gröningen, Deesdorfer Straße zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung der erforderlichen Schritte.
Begründung:
1) Schaffung von halbanonymen
Begräbnisflächen
Die Stadt Gröningen
verfügt über Friedhöfe in folgenden Ortsteilen:
→Stadt
Gröningen 1779
Einwohner
→OT Dalldorf 155
Einwohner
→OT Krottorf 500 Einwohner
→OT Kloster
Gröningen
401 Einwohner
→OT Stadt
Großalsleben
794 Einwohner
Auf allen
Friedhöfen sind gegenwärtig neben den Erdbestattungen in Einzel- und
Doppelwahlgräbern und die Bestattung in Urnenwahlgräbern die Bestattung von
Urnen auf dem anonymen Urnenhain möglich.
Es ist vorgesehen,
auf den Friedhöfen der Stadt Gröningen die halbanonyme Bestattung von Urnen als
eine weitere Bestattungsart anzubieten.
Hierfür gibt es
verschiedene Varianten, diese sind
Variante 1
►die Errichtung von Stelen
Abbildung 1 Muster FH Ottleben 643 Einwohner
Abbildung 2 Muster FH Neuwegersleben, 373 Einwohner
Es werden
Namenstafeln der Verstorbenen mit den Geburts- und Sterbedaten angebracht. Dies
erfolgt immer durch den Steinmetzbetrieb, der die Stele aufgestellt hat, damit
alle Namenstafeln einheitlich sind.
Variante 2
►das Verlegen von Grabtafeln in einer
Rasenfläche
Abbildung 3 Muster FH Gröningen Magdeburger Straße
Abbildung 4 Muster FH Kroppenstedt
Hier werden
ebenfalls der Name und Geburts- und Sterbedaten eingraviert.
Auch hier erfolgt
die Fertigung der Namenstafeln durch einen Steinmetzbetrieb, der vertraglich
gebunden ist.
Variante 3
►die Errichtung einer „Urnenmauer“
Abbildung 5 Urnenwand
Die Urnen werden in
einer Wand verschlossen und eine Tafel mit den Daten der Verstorbenen
angebracht zzgl. einer Vorrichtung für eine Vase. Die Anfertigung der
Namenstafel würde auch hier durch den Steinmetzbetrieb erfolgen, der diese
Urnenmauer errichtet hat.
In einer Begehung
der Friedhöfe durch Herr Brunner, dem Bauhofsleiter Herrn Meiser und der
Sachbearbeiterin Friedhofswesen Frau Bärenroth wurden sich die möglichen Plätze
für halbanonyme Urnengräber angeschaut. Man wurde sich einig, dass der Friedhof
in Krottorf als erster Friedhof für die Schaffung einer habanonymen
Begräbnisstätte dienen soll. Hier eignet sich die Freifläche am Hauptweg an der
rechten Seite im Bereich hinter dem ersten Seitenweg.
In der Anlage
erhalten Sie ein Luftbild des Friedhofes, auf dem die infrage kommende Fläche
markiert ist. Des Weiteren auch ein Foto der Fläche.
Die neue
Bestattungsart muss dann in der Friedhofssatzung mit aufgenommen und die
Gebührensatzung neu kalkuliert werden. Diese Änderung kann immer zum 01.01.
eines Jahres erfolgen.
Anschließend sollen
die Friedhöfe Großalsleben, Kloster Gröningen und Dalldorf folgen. Folgende
Flächen auf den anderen Friedhöfen eignen sich auch für die Schaffung einer
halbanonymen Begräbnisstätte:
►Friedhof Großalsleben, Lindenstraße
Als Fläche für das
Anlegen eines halbanonymen Urnenhaines wurde der Bereich an der Mauer, rechts
vor der Trauerhalle vorgeschlagen
►Friedhof Dalldorf
Es wird der Bereich
am Zaun auf der rechten Seite vor dem anonymen Urnenhain vorgeschlagen.
►FH Kloster Gröningen
Hier wird der
Bereich vor dem anonymen Urnenhain als halbanonymes Gräberfeld vorgeschlagen.
Zu Ihrer
Information sind dieser Informationsvorlage auch hier die entsprechenden
Luftbilder beigefügt, auf denen die vorgeschlagenen Flächen eingezeichnet sind.
2. Schließung des Friedhofes Gröningen,
Deesdorfer Straße
►Friedhof Gröningen
Weiterhin regt Herr
Brunner an, den Friedhof der Stadt Gröningen in der Deesdorfer Straße zu
schließen. D. h. weitere Bestattungen sind dann nicht mehr zulässig und
Nutzungsrechte an Grabstätten können dort nicht mehr erworben oder verlängert
werden.
Begründet wird
dieser Vorschlag damit, dass in der Stadt Gröningen die Bestattungen auf diesem
Friedhof rückläufig sind und auf den kirchlichen Friedhof in der Magdeburger
Straße zurückgegriffen wird. Hier ist neben den üblichen Bestattungsarten die
halbanonyme Urnenbestattung auf einem Gräberfeld (Grünfläche) mit einer
Namensplatten möglich
Gemäß § 4 der
Friedhofssatzung der Stadt Gröningen können Friedhöfe oder Friedhofsteile aus
wichtigem öffentlichem Grund geschlossen werden. Durch die Schließung sind wird
die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen.
Die Schließung muss
durch den Stadtrat beschlossen werden und öffentlich bekannt gegeben werden.
Der Friedhof bleibt
erhalten und ist weiterhin zum Besuch und zur Pflege geöffnet. Vorhandene
Gräber bleiben bis zum Ablauf der Ruhezeit erhalten. Diese Regelung muss in der
Friedhofssatzung verankert werden.
Die letzte
Urnenbestattung auf diesem Friedhof fand am 14.01.2023 statt. Die Ruhefrist
endet am 13.01.2043. Erst danach kann der Friedhof entwidmet werden.
Auch hierfür ist
ein Beschluss des Stadtrates Gröningen erforderlich.
Die nachfolgende
Tabelle zeigt die Anzahl der Bestattungen auf dem Friedhof in Gröningen in der
Deesdorfer Straße, Stand 15.08.2023
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Beisetzungsart |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||||
Erdbestattung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|||||
Erdbestattung von Kindern |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|||||
Urnenbestattung |
4 |
4 |
4 |
5 |
2 |
|||||
anonyme Urnenbestattung |
12 |
5 |
7 |
6 |
4 |
|||||
Summe |
16 |
9 |
11 |
11 |
6 |
|||||
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||||||||||
Aus Sicht der
Verwaltung sollte auf den Friedhöfen der Stadt Gröningen und Ortsteilen auch
die halbanonyme Bestattung möglich sein.
Wir bitten Sie,
über die Schaffung von halbanonymen Gräberfeldern und deren Gestaltung zu
beraten und dem Stadtrat Gröningen eine Empfehlung zu geben.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- |
Bürgermeister |
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Daniela Bärenroth |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Luftbilder der Friedhöfe