Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Annahme der Spenden für das Dorfgemeinschaftshaus im OT Wulferstedt unter dem Motto “Steine”.
- 200,00 Euro – Bärbel Mohrholz
- 400,00 Euro – Scharf Systembauelemente e.K.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 Euro einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Am Großen Bruch.
In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass ein Beschluss des Gemeinderates ab einer Spende von 5.000,00 Euro notwendig ist. Für Beträge über 100,00 Euro bis 5.000,00 Euro genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Rebecca Gers |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |