Betreff
Pläne zur Grundstückserweiterung bei der FF Kloster Gröningen
Vorlage
GRÖ/309/23-IV
Aktenzeichen
F32 3-6 2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Förderverein der Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen beabsichtigt, einen Teil des Grundstückes 613 in der Gemarkung 1046 Gröningen zu erwerben und der Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Bevor der Förderverein dieses Rechtsgeschäft einleitet, soll jedoch sowohl mit dem Eigentümer des Grundstückes der Feuerwehr (Stadt Gröningen) und mit dem Träger der Feuerwehr (Verbandsgemeinde Westliche Börde) Einvernehmen über die beabsichtigten Maßnahmen hergestellt werden.

 

Abbildung 1: aktuelle Flurstückssituation an der Feuerwehr Kloster Gröningen

 

Die Feuerwehr Kloster Gröningen hat generell ein Platzproblem. Die Idee ist, dass hinter der Feuerwehr liegende Grundstück ebenfalls für die Aufgaben der Feuerwehr zu nutzen. Hierzu soll ein Teil des Grundstückes erworben werden. Dort sollen dann zwei Container aufgestellt werden, um zusätzliche Lagerflächen zu schaffen. Die Fläche zwischen den Containern soll überdacht werden, um im Freien – aber trotzdem wettergeschützt sich aufhalten zu können. Die Ideen der Ortsfeuerwehr und ihres Fördervereins sind, zusätzlich zu den Lagermöglichkeiten damit Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen, die getrennt vom Straßenverkehr auf dem Halberstädter Platz sind. Dies bereitet im Moment insbesondere bei Diensten der Kinder- und Jugendfeuerwehr Sorgen. Weiterhin könnte die Fläche für Zeltlager u.ä. genutzt werden. Die Einsatzabteilung schlägt vor, dort Möglichkeiten zur Verbesserung der Hygiene / Schwarz-Weiß-Trennung zu schaffen, indem zum Beispiel eine Stiefelwäsche und ein Außenwasseranschluss realisiert werden.

 

Wenn durch die Heizungsumstellung der Gasbehälter obsolet geworden ist, soll ein Durchbruch von ca. 1,80 m Breite aus dem Feuerwehrhaus auf das Grundstück hinter dem Feuerwehrhaus erfolgen und durch ein ca. 2,80 m breites Tor verschlossen werden. Hiermit soll ein Durchgang vom Feuerwehrhaus (aus der Fahrzeughalle) in den Freiluftbereich geschaffen werden.

Abbildung 2: Ansicht vom Grundstück 613 auf die Rückseite des Feuerwehrhauses und den Flüssiggastank. Das Fenster links neben dem Tank soll zur Tür verbreitert werden.

 

Abbildung 3: Innenansicht auf das Fenster in der Fahrzeughalle, hier ist der Durchbruch beabsichtigt und es ist auf diesem Foto deutlich, dass Lagerfläche in der Ortsfeuerwehr fehlt.

Der Eigentümer des Grundstückes 613 ist zum Verkauf bereit. Bevor der Förderverein jedoch rechtsverbindliche Vereinbarungen trifft, wird die Zustimmung von der Stadt Gröningen und der Verbandsgemeinde Westliche Börde zu den beabsichtigten Maßnahmen abgewartet.

 

Sollten die Zustimmungen erteilt werden, wird aus Sicht von Förderverein und Verwaltung folgender Weg vorgeschlagen:

-       Die Stadt Gröningen als Eigentümer des Grundstückes der Feuerwehr erwirbt die abgesprochenen Anteile des Grundstückes 613 direkt vom aktuellen Eigentümer und bekommt vom Förderverein das Geld hierfür gespendet. Mit dem direkten Kauf durch die Stadt Gröningen wird ein weiterer Kauf, samt Notar durch den Förderverein umgangen. Der Förderverein bekommt jedoch ein Nutzungsrecht als Dienstbarkeit.

-       Die Stadt Gröningen beauftragt eine Vermessung des Grundstückes, bei dieser Gelegenheit sollte auch das originäre Grundstück der Feuerwehr zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Kosten der Vermessung trägt der Förderverein.

Abbildung 4: geplante Vermessung mit Kosten laut Angebot vom 30.08.2023

 

-       Sobald die neue Heizung eingebaut ist, wird der Flüssiggastank entfernt. Die Kosten hierfür trägt die Verbandsgemeinde Westliche Börde. Im Zuge des Heizungseinbaus sollen vom 09.10. bis zum 13.10. alle Heizkörper erneuert werden. Die Leitungen werden in der Fahrzeughalle unter der Decke verlegt. In diesem Zuge soll auch ein Außenwasseranschluss erstellt werden.

-       Dann wird ein Tor wie beschrieben in die Rückwand der Fahrzeughalle eingebaut. Die Bauausführung und Kosten trägt der Förderverein, die Verbandsgemeinde Westliche Börde stimmt aber ausdrücklich zu, dass auch Eigenleistungen der Vereinsmitglieder zulässig sind, wenn diese fachgerecht ausgeführt werden.

-       Abschließend soll ein Zaun zum Nachbargrundstück 613 gesetzt werden. Im weiteren Entscheidungsprozess ist außerdem zu klären, ob eine Bestandsmauer in den Zaun eingebunden oder zurückgebaut wird. Die Kosten hierfür übernimmt der Förderverein. 

-       Im weiteren Verlauf der Planungen ist außerdem zu klären, wie bei einem Ausbau des Grundstückes (Container, Dachfläche und evtl. Pflasterfläche) die Oberflächenentwässerung umgesetzt werden soll.

Wenn grundsätzlich das Einvernehmen zwischen den Beteiligten hergestellt ist, sollen die Vereinbarungen in einem entsprechenden Vertrag festgehalten werden. Die Leistungen des Fördervereins sind dann als Spende an die Stadt Gröningen / Verbandsgemeinde Westliche Börde zu betrachten und entsprechend zu quittieren.

 


Finanzierung:

Der Umbau der Heizung von Flüssiggas auf eine Wärmepumpe ist bereits im Haushaltsjahr 2022 beauftragt worden. Die Lieferung der Wärmepumpe wird derzeit für die 41. KW 2023 angekündigt. Der Einbau soll vom 09.-13.10.2023 erfolgen.

 

Die Kosten für die Versetzung des Heizungskörpers und der Heizungsleitungen trägt die Verbandsgemeinde Westliche Börde. Der Umbau der Heizkörper ist bereits bei der Installation der Wärmepumpe eingeplant.

 

Die Herstellung des Außenwasseranschlusses werden Kosten von ca. 450 Euro erwartet.