Betreff
1. Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Westliche Börde
Vorlage
VG/235/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt den 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2023. Der 1. Nachtragshaushalt hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage)

 


Begründung:

1.            Der Erlass einer Nachtragssatzung im Sinne des § 103 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt wird erforderlich, wenn der zu erwartende Fehlbetrag 5 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des Haushaltsjahres übersteigt.

 

2.            Als erheblich sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen im Sinne des § 103 Abs. 2 Nr. 2 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 5 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

 

3.            Als geringfügig im Sinne des § 103 Abs. 3 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt gelten

a)            Geringfügige Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht mehr als 50.000 EUR betragen.

b)           Geringfügige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie deren Aufwendungen und Auszahlungen für die Planung von Investitionen bis zu einem Betrag von 30.000 EUR.

 

4.            Als Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden 100.000 EUR festgesetzt.

 

5.            Als erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 KomHVO gelten Veränderungen der Ansätze von Erträgen, Aufwendungen, in Höhe von 1 v.H., die im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt werden müssen.

 

6.            Als erheblich im Sinne § 48 Abs. 1 KomHVO gelten Abweichungen der Jahresergebnisse von den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen, wenn sie einen Betrag von 10.000 € übersteigen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

 

Katrin Püschner

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

 

1.       Nachtragshaushalt