Betreff
Widmung einer Straße
Vorlage
KRS/132/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (Str.G LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2018 (GVBl. S. 187), wie folgt gewidmet:

 

  1. Lagebezeichnung:

An der Festwiese in Kroppenstedt, neue Stichstraße – beginnend Ecke Hausnummer 6 und in östliche Richtung verlaufend bis Hausnummer 9 (Wendebereich). Betroffen sind Teilflächen aus den Flurstücken 214, 677/215 und 678/215 in der Flur 5 der Gemarkung Kroppenstedt.

 

Verkehrsfläche, Grünstreifen und Parkflächen

 

  1. Name der Straße: An der Festwiese

 

  1. Festsetzungen zu der Straße:

 

a)      Klassifizierung:Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA.

 

b)      Funktion: Anliegerstraße

 

c)       Träger der Straßenbaulast: Stadt Kroppenstedt

 

d)      Widmungsbeschränkungen: keine

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 


Begründung:

Mit der Erschließung des Baugebietes “An der Festwiese” entsteht eine neue Stichstraße, beginnend Ecke Hausnummer 6 und in östliche Richtung verlaufend bis Hausnummer 9 (Wendebereich). Öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Kroppenstedt aufzunehmen

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Marco Kammrath

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

  1. Kartenauszug