Beschlussvorschlag:
Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (Str.G LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2018 (GVBl. S. 187), wie folgt gewidmet:
- Lagebezeichnung:
An der Festwiese in Kroppenstedt, neue Stichstraße – beginnend Ecke Hausnummer 6 und in östliche Richtung verlaufend bis Hausnummer 9 (Wendebereich). Betroffen sind Teilflächen aus den Flurstücken 214, 677/215 und 678/215 in der Flur 5 der Gemarkung Kroppenstedt.
Verkehrsfläche, Grünstreifen und Parkflächen
- Name der Straße: An der Festwiese
- Festsetzungen zu der Straße:
a) Klassifizierung:Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA.
b) Funktion: Anliegerstraße
c) Träger der Straßenbaulast: Stadt Kroppenstedt
d) Widmungsbeschränkungen: keine
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.
Begründung:
Mit der Erschließung des Baugebietes “An der Festwiese” entsteht eine neue Stichstraße, beginnend Ecke Hausnummer 6 und in östliche Richtung verlaufend bis Hausnummer 9 (Wendebereich). Öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Kroppenstedt aufzunehmen
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marco Kammrath |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
- Kartenauszug