Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des § 7 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt die Umstufung des Teiles des 2. Abschnittes des sonstigen öffentlichen Weges “An der Festwiese”, beginnend Straße der Freundschaft / Ecke Hausnummer 60 A und in nördliche Richtung verlaufend bis zum Grundstücksende An der Festwiese 5 (auf dem Kartenauszug orange markiert). Dieser Abschnitt verliert den Status eines sonstigen öffentlichen Weges und wird Gemeindestraße, bestehend aus Verkehrsfläche, Gehwegen, Grünflächen und Parkstreifen.
Name: unverändert
Klassifizierung: Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA
Funktion: Anliegerstraße
Träger der Straßenbaulast: Stadt Kroppenstedt
Widmungsbeschränkungen: keine
Der 1. Abschnitt des Weges , beginnend Straße der Freundschaft / Ecke Hausnummer 64 und in nördliche Richtung bis zum ehemaligen Bahndamm verlaufend, sowie der Teil des 2. Abschnittes, beginnend Ecke An der Festwiese 5 und in nördliche Richtung verlaufend bis zum ehemaligen Bahndamm behalten den Status eines sonstigen öffentlichen Weges (auf dem Kartenauszug blau markiert).
Begründung:
Mit der Erschließung des Baugebietes “An der Festwiese” ändert sich für einen Teil des 2. Abschnittes des sonstigen öffentlichen Weges “An der Festwiese” die Verkehrsbedeutung. Dieser Abschnitt beginnt an der Straße der Freundschaft / Ecke Hausnummer 60 A (Pension Anita) und verläuft in nördliche Richtung bis zum Ende des Grundstückes An der Festwiese 5. Der Weg diente bisher der Erreichbarkeit von Gärten und Feldern. Zukünftig wird dieser Abschnitt eine Gemeindestraße sein und dem Anliegerverkehr dienen. Daher ist eine Umstufung gemäß § 7 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt erforderlich. Die Umstufung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marco Kammrath |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
- Kartenauszug