Betreff
Nutzungsvertrag für das Mehrgenerationshaus
Vorlage
KRS/130/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt den Nutzungsvertrag mit dem DRK Wanzleben für das Mehrgenerationenhaus. Der Vertrag wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Begründung:

Seit 1997 nutzt das DRK Wanzleben das Mehrgenerationshaus in Kroppenstedt für seine Arbeit mit Jung und Alt.  Der Vertrag läuft aus und ist dringend überarbeitungsbedürftig. Vor Erstellung des Vertragsentwurfes haben sich alle Verantwortlichen getroffen und über die Erwartungen und Ziele der gemeinsamen Zusammenarbeit gesprochen, die mit der Nutzung des Mehrgenerationshauses einhergehen.

 

Fakt ist, dass sich das Mehrgenerationshaus und dessen Arbeit etabliert hat. Es ist aber auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Haushaltslage der Stadt Kroppenstedt angespannt ist. Daher muss der Stadtrat Kroppenstedt die freiwilligen Aufgaben und Leistungen prüfen.

 

Die Kosten, die hier auf die Stadt Kroppenstedt zukommen, können im Moment nur aufgrund der zurückliegenden Jahre geschätzt werden. Sie liegen bei ca. 5.000 €. Kostensteigerungen sind aufgrund der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erwarten. Die Verwaltung sieht keine dauerhafte Leistungsfähigkeit für die Stadt Kroppenstedt, um diese Aufgabe aus eigenen Haushaltsmitteln dauerhaft zu bewältigen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass weitere Eigenmittel für die Förderung des Mehrgenerationenhauses in Form eines Personalkostenzuschusses geleistet werden müssen.

 

Folgende Möglichkeiten stehen aus Sicht der Verwaltung zur Verfügung:

 

1.) Vertrag nicht abschließen.

Das bedeutet aber auch, dass die Arbeit im Mehrgenerationshaus nicht fortgeführt werden kann. Die Arbeit mit dem DRK müsste beendet werden. Weiterhin ist fraglich, wie das Mehrgenerationshaus dann nachgenutzt wird.

 

2.) Verhandlung mit dem DRK über einen geringeren Zuschuss der Betriebskosten.

Dem DRK wurde angezeigt, das eine Übernahme von 70% Betriebskosten nicht dauerhaft leistbar ist. Das DRK prüft nun, mit welchem Prozentsatz gearbeitet werden kann. Eine abschließende Antwort steht am 18.08.2023 noch aus.

 

3.) Übernahme des Zuschusses durch die Reithufenstiftung.

Hierzu ist das Gespräch mit allen Kollatoren zu führen, um die Situation zur finanziellen Lage der Stadt zu erötern aber auch die Wichtigkeit der Arbeit mit dem DRK zu verdeutlichen. Sollte die Reithufenstiftung sich bereit erklären einen Teil der Kosten zu übernehmen, müsste es sich um jährliche verlässliche Zahlungen handeln.

 

Im Anhang befindet sich der Vertragsentwurf sowie eine Kostenkalkulation nach jetzigen Stand.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

x

 

2024

5.000 €

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

  • Vertragsentwurf
  • Kostenkalkulation