Sachverhalt:
Die UWG hat die
Verwaltung aufgefordert sich mit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) in
Verbindung zu setzen um die Vorschläge der UWG hinsichtlich Ausbau der L101 und
Ausbau des “Neuen Weges” in Krottorf zu prüfen.
Die LSBB hat mit
Mail vom 01.08.2023 mitgeteilt, dass sie den Vorschlag der UWG zur (Teil-)
Verlegung der Landesstraße L 101 innerhalb der Ortschaft Krottorf aufgegriffen
hat. Um die Machbarkeit dieser Maßnahme zu untersuchen, hat die LSBB ein
Ingenieurbüro beauftragt um verschiedene Ausbauvarianten zu vergleichen.
Varianten:
1. Verlauf
der Ortsdurchfahrt in der jetzigen Form mit einem regelkonformen Ausbau der
Straße und der Nebenbereiche
2. Einbahnstraßenregelung
innerhalb der Ortsdurchfahrt
3. vollständige
Verlegung der L 101 auf den "Neuen Weg" mit einem regelkonformen
Ausbau der Straße und der Nebenbereiche
Nach Vorlage der
Ergebnisse wird die LSBB die Varianten mit der Verwaltung besprechen.
Desweiteren
erklärte die LSBB, dass eine mögliche Umgestaltung wie oben beschrieben, einen
gewissen Planungsvorlauf benötigt und daher ist eine Umsetzung nicht parallel
zum Brückenneubau möglich.
Anlagenverzeichnis:
keine