Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 04/2023 Wohnbebauung “Rieseweg” für das Gebiet Gemarkung Großalsleben Flur 3 Teilfläche des Flurstücks 1 (siehe Anlage 1: Kartenauszug) gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 sowie Abs. 5 und 6 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
2. Mit der Erstellung der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung wird das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung, Dipl.-Ing. Jaqueline Funke, Abendstraße 14 a, 39167 Irxleben, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 13.07.2023 beauftragt.
Die Finanzierung ist durch Sollübertrag von Mitteln in Höhe von 7.000 € des PSK 511000-51100-543150 auf das PSK 511000-51110-543150 gesichert.
Begründung:
Der Stadtrat Gröningen hatte am 27.03.2023 den Ankauf des Flurstücks 1 der Flur 3 in der Gemarkung Großalsleben zur Schaffung von Bauplätzen beschlossen. Zwischenzeitlich wurde der Kaufvertrag bereits beurkundet.
Es ist angedacht,
auf einer Teilfläche des Flurstücks von ca. 3.000 – 3.500 m² Bauplätze zu
schaffen. Zur Abgrenzung des neuen Wohngebietes wurde sich an der vorhandenen
Bebauung der gegenüberliegenden Seite orientiert. Zudem ist dieser Bereich im
Flächennutzungsplan größtenteils als WA-Gebiet ausgewiesen. Eine Änderung des
F-Planes ist hier nicht notwendig.
Zur Realisierung des
geplanten Vorhabens auf dieser Teilfläche ist nach Rücksprache mit dem
Sachgebiet Kreisplanung des Landkreises Börde der Erlass einer Abgrenzungs- und
Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 1 und 3 BauGB ausreichend. Die Erschließung
ist durch die angrenzende Gemeindestraße “Rieseweg” gesichert. Eine innere
Erschließung ist nicht erforderlich.
Für die Durchführung
dieses Bauleitplanverfahrens ist die Stadt zuständig.
Das Verfahren zum
Erlass einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung ist analog dem eines
Bebauungsplanes durchzuführen.
Mit der Aufstellung
der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 04/2023 Wohnbebauung „Rieseweg“
werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt;
- Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in den Innenbereich und
- Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von
ca. 4 - 5 Baugrundstücken.
Durch den
Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet und die
Grundlage für die Schaffung des Planungsrechts für das vorgenannte Flurstück
gegeben.
Mit dem Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung, Dipl.-Ing. Jaqueline Funke, hat die Verbandsgemeinde Westliche Börde bei mehreren Bauleitplanungen sehr gut zusammengearbeitet. Auf Nachfrage würde das Büro die Erstellung der o.g. Satzung übernehmen und das Bauleitplanverfahren begleiten. Dazu wurde ein entsprechendes Honorarangebot unterbreitet (siehe Anlage 2). Der Auftrag wird nach Beschlussfassung erteilt. Die Finanzierung ist, wie unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages dargestellt, gesichert.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage 1 – Kartenauszug
Anlage 2 – Honorarangebot