Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ausleben legitimiert den Verbandsgemeindebürgermeister und die Sachbearbeiterin Bauleitplanung als Beigeladene in der Verwaltungsrechtssache BOREAS Energie GmbH ./. Landkreis Börde vor dem Oberverwaltungsgericht Land Sachsen-Anhalt folgende Stellungnahme abzugeben:

 

1.1.             Der Bebauungsplan “Bullenberg”, Stand: 25.01.1996, bleibt bestehen.

oder

1.2.             Sollte das OVG im Rahmen der rechtlichen Würdigung signalisieren, dass der Bebauungsplan “Bullenberg”, Stand.: 25.01.1996, in seinen Festsetzungen wahrscheinlich funktionslos geworden ist und damit der Stellungnahme der Klägerin (BOREAS Energie GmbH) für begründet hält, ist der Gemeinderat Ausleben bereit, diesen Bebauungsplan aufzuheben.

 

2.        Der Gemeinderat signalisiert die Bereitschaft, den bestehenden B-Plan auf Antrag des Vorhabenträgers entsprechend zu ändern.

 


Begründung:

 

Die BOREAS Energie GmbH hat am 04.10.2021 Klage beim Oberverwaltungsgericht des Land Sachsen-Anhalt gegen den Landkreis Börde wegen Untätigkeit im Genehmigungsverfahren gemäß § 4 BImSchG eingereicht.

 

Mit Beschluss des OVG LSA vom 19.07.2023 wurde die Verbandsgemeinde Westliche Börde zum Verfahren beigeladen (Anlage 1).

 

Anhand der vorliegenden Schriftsätze wird vermutet, dass die Verbandsgemeinde Westliche Börde bezüglich des Bebauungsplanes “Bullenberg” zum Verfahren hinzugezogen wurde, um eventuell Aussagen zum B-Plan zu tätigen.

 

Die Klägerin (BOREAS) sieht den bestehenden B-Plan “Bullenberg”, Stand: 25.01.1996, als unwirksam an, da die Festsetzungen 70 m Nabenhöhe und die Nennleistung von 1500 Kw in der heutigen Zeit auf Grund der Unwirtschaftlichkeit funktionslos sind (Anlagen 2 und 4).

Der Landkreis Börde hingegen vertritt die Meinung, dass diese Festsetzungen sehr wohl noch Bestand hätten. Unter anderem aus diesem Grund wurde die 2016 beantragte Genehmigung auf Errichtung von Windenergieanlagen noch nicht erteilt (Anlage 3).

 

Die Gemeinde Ausleben hatte zur Aktualisierung der Festsetzungen die 1. Änderung des B-Planes “Bullenberg” beschlossen. Diese wurde auf Grund der Anordnungsverfügung des Landkreises Börde mit Beschluss des Gemeinderates Ausleben vom 05.12.2023, da die 1.Änderung den Zielen der Raumordnung widerspricht.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnten im o.g. Rechtsstreit die im Beschlussvorschlag genannten Varianten zur Sprache kommen. Um die Interessen der Gemeinde Ausleben entsprechend vertreten zu können, ist die Verwaltung zur Abgabe einer Stellungnahme vom Gemeinderat zu legitimieren.

 

Hinsichtlich des bestehenden B-Planes könnten aus Sicht der Verwaltung nur die im Beschlussvorschlag unter Punkt 1.1. und 1.2. genannten Optionen im Rahmen des Rechtsstreits zur Verfügung relevant werden. Dazu wird die entsprechende Legitimation durch den Gemeinderat benötigt.

 

Für den Fall, dass der B-Plan “Bullenberg”, Stand 25.10.1996, bestehen bleibt, ist dem Vorhabenträger die Bereitschaft des Gemeinderates zur Änderung des B-Planes zu signalisieren. Das Aufstellungsverfahren wird erst nach Vorlage des Antrag des Vorhabenträgers eingeleitet.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Beschluss des OVG LSA vom 19.07.2023 zur Beiladung der Verbandsgemeinde Westliche Börde

Anlage 2 – Schriftsatz des Anwaltsbüros MASLATON (Rechtsbeistand der Klägerin BOREAS Energie GmbH) vom 24.04.2023

Anlage 3 – Schriftsatz vom 06.06.2023 des Landkreises Börde (Beklagte)

Anlage 4 – Schriftsatz des Anwaltsbüros MASLATON vom 19.07.2023