Beschlussvorschlag:
1.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung
der 5. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans Stadt Kroppenstedt vom
15.05.1992 in der Fassung der 4. Änderung vom 11.01.2021 mit dem Ziel der
westlichen Erweiterung des vorhandenen Sondergebietes für Windenergie im
nordöstlichen Bereich der Gemarkung Kroppenstedt (siehe nachfolgende Karte).
Erweiterung des
Sondergebietes für
Windenergie
Bereits
ausgewiesenes Sondergebiet
für
Windenergie (4. Änderung FNP)
Karte: Auszug aus der topographischen Karte im
Maßstab 1: 25.000,
(https://www.geoportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/appsviewer_v40/index.html)
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich
bekanntzumachen.
3. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen TÖB ist
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
4.
Die Kosten der Änderung des Flächennutzungsplanes
werden von Dritten getragen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Ein
städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Begründung:
Im Zuge der Beteiligung der Kommunen durch
die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg zu möglichen Flächen für die
Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen der Aufstellung des Sachlichen
Teilplans “Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg”
(Scopingflächen) wurde eine Vorschlagsfläche vom Stadtrat Kroppenstedt am
19.01.2023 beschlossen.
Diese Flächenkulisse schließt westlich und
südlich an das bestehende Windeignungsgebiet an und reicht bis an die B 81.
Aufgrund der zu erwartenden
naturschutzrechtlichen Belange in Bezug auf das nahe gelegene Naturschutzgebiet
EU SPA Hakel kann nur noch die westliche Erweiterung des Windeignungsgebietes
forciert werden. Zur Aufnahme dieser Fläche in den Sachlichen Teilplan “Ziele
und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg” hat der Stadtrat Kroppenstedt mit Beschluss vom 06.07.2023, Nr.
089/18/2023 die Aufstellung des B-Planes „Windpark Kroppenstedt West“ gefasst
und damit den Willen der Stadt Kroppenstedt zur Erweiterung des Windeignungsge-bietes
untermauert.
Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co.
KG beabsichtigt, die Erweiterungsfläche zu entwickeln und weitere
Windkraftanlagen zu errichten.
Mit dem vorgenannten Beschluss des
Stadtrates Kroppenstedt wird ebenfalls der Antrag an den Verbandsgemeinderat
der Verbandsgemeinde Westliche Börde gestellt, die 5. Änderung des
Flächennutzungsplans für die Erweiterung des Sondergebietes für Windenergie
(SO-Wind) einzuleiten, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Entwicklung
des B-Plans aus dem F-Plan) für den weiteren Ausbau der Windenergie in der
Gemarkung Kroppenstedt zu schaffen. Dies bedarf einer Änderung der bisherigen
Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in Sondergebiet für Windenergie
(SO-Wind).
In der Anlage ist der Geltungsbereich des
zu ändernden Flächennutzungsplans unter Zugrundelegung des Geltungsbereiches
des in Aufstellung befindlichen B-Planes
Nr. 03/2023 „Windpark Kroppenstedt West“ beigefügt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Beteiligt |
Verbandsgemeinde- |
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Sabine Pörner |
Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Anlagen:
Karte Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen B-Planes