Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Kroppenstedt; hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VG/232/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans Stadt Kroppenstedt vom 15.05.1992 in der Fassung der 4. Änderung vom 11.01.2021 mit dem Ziel der westlichen Erweiterung des vorhandenen Sondergebietes für Windenergie im nordöstlichen Bereich der Gemarkung Kroppenstedt (siehe nachfolgende Karte).

TK 25 beide



Erweiterung des

Sondergebietes für

Windenergie

 

 

 


                                                                                                                                            

                                                                                                                                            

 

Bereits ausgewiesenes Sondergebiet

                                                                                                                                             für Windenergie (4. Änderung FNP)

 

 

        Karte: Auszug aus der topographischen Karte im Maßstab 1: 25.000,

       (https://www.geoportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/appsviewer_v40/index.html)

 

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.

 

3.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen TÖB ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

4.       Die Kosten der Änderung des Flächennutzungsplanes werden von Dritten getragen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 


Begründung:

Im Zuge der Beteiligung der Kommunen durch die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg zu möglichen Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen der Aufstellung des Sachlichen Teilplans “Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg” (Scopingflächen) wurde eine Vorschlagsfläche vom Stadtrat Kroppenstedt am 19.01.2023 beschlossen.

Diese Flächenkulisse schließt westlich und südlich an das bestehende Windeignungsgebiet an und reicht bis an die B 81.

Aufgrund der zu erwartenden naturschutzrechtlichen Belange in Bezug auf das nahe gelegene Naturschutzgebiet EU SPA Hakel kann nur noch die westliche Erweiterung des Windeignungsgebietes forciert werden. Zur Aufnahme dieser Fläche in den Sachlichen Teilplan “Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg” hat der Stadtrat Kroppenstedt mit Beschluss vom 06.07.2023, Nr. 089/18/2023 die Aufstellung des B-Planes „Windpark Kroppenstedt West“ gefasst und damit den Willen der Stadt Kroppenstedt zur Erweiterung des Windeignungsge-bietes untermauert.

Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Erweiterungsfläche zu entwickeln und weitere Windkraftanlagen zu errichten.

Mit dem vorgenannten Beschluss des Stadtrates Kroppenstedt wird ebenfalls der Antrag an den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde gestellt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für die Erweiterung des Sondergebietes für Windenergie (SO-Wind) einzuleiten, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Entwicklung des B-Plans aus dem F-Plan) für den weiteren Ausbau der Windenergie in der Gemarkung Kroppenstedt zu schaffen. Dies bedarf einer Änderung der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in Sondergebiet für Windenergie (SO-Wind).

In der Anlage ist der Geltungsbereich des zu ändernden Flächennutzungsplans unter Zugrundelegung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 03/2023 „Windpark Kroppenstedt West“ beigefügt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Beteiligt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Ines Kühn

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Karte Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes