Betreff
Aufstellung einer weiteren Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung
Vorlage
KS/103/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Stadtrat stimmt einer weiteren straßenbegleitenden Bebauung im Bereich Lindengarten zu.

2.       Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten II“ für das Gebiet Gemarkung Kroppenstedt Flur 10, Teilflächen aus den Flurstücken 346/120, 325/121, 326/121 und 244/122 (siehe Kartenauszug) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5 und 6 BauGB in der derzeit geltenden Fassung.

Ziele und Zwecke:

-       Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich und

-       Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von Einfamilienhäusern mit Garage/Stellplatz.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu geben.

 


Begründung:

Für eine Teilfläche des Flurstücks 347/120 der Flur 10 wurden in der Sitzung des Stadtrates Kroppenstedt vom 28.02.2019 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung hierfür endet am 15.04.2019.

 

Mit Schreiben vom 06.03.2019 stellte Herr Christoph Dannenberg, wohnhaft in Kroppenstedt, Am Sportplatz 1, den Antrag, ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur Bebauung einer Teilfläche des Flurstücks 244/122 in der Flur 10 einzuleiten bzw. das o.g. Verfahren nach Möglichkeit  um das Flurstück 244/122 zu erweitern. Sein Anliegen hat Herr Dannenberg in der Sitzung des Stadtrates Kroppenstedt am 28.02.2019 mündlich vorgetragen.

Die Erweiterung des o.g. Planverfahrens ist auf Grund des Fortschritts nicht mehr möglich.

Um das im Außenbereich liegende Flurstück 244/122 mit einem Wohnhaus bebauen zu können, ist die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens unerlässlich.   Da sich Flurstück 244/122 nicht unmittelbar an den Geltungsbereich der Satzung „Lindengarten“ anschließt, sind die dazwischen liegenden Flurstücke 346/120, 325/121 und 326/121der Flur 10 unbedingt in das Bauleitplanverfahren mit einzubeziehen.

Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist mit Herrn Dannenberg ein städtebaulicher Vertrag, der die Aufgaben, Pflichten und Kosten regelt, abzuschließen.

 

Der Stadtrat Kroppenstedt hatte in seiner Sitzung am 20.09.2018 der Vorbereitung und Entwicklung von Wohngebieten u.a. im Bereich Lindengarten zugestimmt.

Der Bereich Lindengarten ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kroppenstedt als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Grundsätzlich wäre eine Entwicklung eines B-Plan-Gebietes möglich.  Jedoch muss hier den Zielen der Raumordnung entsprochen und der Bedarf der Stadt Kroppenstedt für ein größeres Wohngebiet nachgewiesen werden. Aus Erfahrung bei anderen Bauleitplanverfahren im Verbandsgemeindegebiet wird sich die entsprechende  Nachweiserbringung als sehr schwierig erweisen.  Zumal in der Ortslage Baulücken, die für eine Wohnbebauung genutzt werden können, vorhanden sind. Auch die Erschließung des eventuellen Wohngebietes im Bereich Lindengarten wird aufwändig und mit hohen Kosten verbunden sein. Zudem könnten durch die unmittelbare Lage an der L 66 auch  Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Anlegung eines Walls) notwendig werden.  In Anbetracht dessen ist es fraglich, ob auf Grund der hohen Erschließungskosten für die Bauparzellen Kaufinteressenten gefunden werden. Des Weiteren würde das B-Plan-Verfahren einen erheblich längeren Zeitraum in Anspruch nehmen als die Durchführung einer Satzung nach § 34 BauGB.

 

Damit Herr Dannenberg sein Vorhaben zeitnah umsetzen kann, sollte der Aufstellung einer weiteren Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung zugestimmt werden. Für den Fall, dass auf der dahinterliegenden Fläche doch ein Wohngebiet geschaffen werden soll, ist in der Satzung zur Sicherung der Erschließung (Anbindung an die vorhandene Straße „Lindengarten“) eine Freihaltetrasse aufzunehmen, die über das Flurstück 326/121 führt. Dieses Flurstück wird durch Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB Eigentum der Stadt Kroppenstedt.

Für eine spätere Entwicklung und bei Bedarf könnten für die südlich angrenzenden Flurstücke 245/122 und 246/122 straßenbegleitend eine weitere Satzung nach § 34 BauGB erlassen werden.

 

Bei Zustimmung zur Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für Teilflächen der  Flurstücke 346/112, 325/121, 326/121 und 244/122 der Flur 10 wird zum nächsten Sitzungsblock des Stadtrates Kroppenstedt (Bauausschuss: 21.05.2019, Hauptausschuss/Stadtrat: 20.06.2019) der Entwurf der Satzung zur Billigung und öffentlichen Auslegung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist mit Herrn Dannenberg ein städtebaulicher Vertrag, der die Aufgaben, Pflichten und Kosten regelt, abzuschließen.  Herrn Dannenberg ist die erforderliche Einbeziehung der zusätzlichen Flurstücke in den Geltungsbereich der Satzung bekannt. Die Übernahme der anfallenden Kosten wurde von ihm bestätigt. Die Beschlussvorlage zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages wird ebenfalls im nächsten Sitzungsblock  vorgelegt.

 

Mit der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten II“ werden folgende Ziele angestrebt:

-        Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich und

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von Einfamilienhäusern ggf. mit Garage/Stellplätzen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5 und 6 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 6 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 3 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeindebürgermeister

Bürgermeister

 

 

Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Willamowski

 

 


Anlagen:

Antrag des Herrn Dannenberg vom 06.03.2019 mit Luftbild

Flurkartenauszug