Betreff
Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Kroppenstedt
Vorlage
KRS/111/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt beschließt das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Kroppenstedt. Dieses Straßenbestandsverzeichnis ist nach ortsüblicher Bekanntmachung sechs Monate lang zur Einsicht auszulegen.

 

 


Begründung:

Gemäß § 4 Absatz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) und § 4 der Verordnung zur Durchführung straßenrechtlicher Vorschriften für das Land Sachsen-Anhalt (StrVO LSA) führen Gemeinden für die Gemeindestraße und die sonstigen öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet ein Straßenbestandsverzeichnis. Demnach hat die Stadt Kroppenstedt für die Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen auf ihrem Gebiet ein Bestandsverzeichnis zu führen.

 

Inhalt sind widmungsrelevante Daten, ggf. vorhandene Widmungs-beschränkungen, Straßenlängen und weitere Straßendaten.

 

Das Bestandsverzeichnis ist ein amtliches Verzeichnis, das der Klarheit über die Rechtsverhältnisse an der jeweiligen Straße dient. Es steht daher für die Einsichtnahme von Personen mit berechtigtem Interesse zur Verfügung. Auskünfte aus dem Verzeichnis sind auf Antrag zu erteilen.

 

Kreis-, Landes- und Bundesstraße sind gemäß oben genannter gesetzlicher Grundlage nicht Bestandteil des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Kroppenstedt.

 

Die Stadt Kroppenstedt ist Träger der Straßenbaulast für alle aufgeführten Gemeindestraßen. Damit liegt auch die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt. Für die sonstigen öffentlichen Straßen bzw. Wege ist größtenteils die Separations-gemeinschaft Baulastträger. Derzeit enthält das Straßenbestandsverzeichnis insgesamt 55 Bestandsblätter. Davon 41 Bestandsblätter für Gemeindestraßen und 31 Bestandsblätter für sonstige öffentliche Straßen bzw. Wege.

Änderungen des Straßenbestandes werden per Verwaltungsakt vorgenommen. Die Aufnahme neuer Straßenabschnitte wird durch ein Widmungsverfahren und der Wegfall entbehrlicher Straßenabschnitte durch ein Einziehungsverfahren geregelt. Ebenso können Straßen in ihrer Funktion verändert werden. Dies wird in einem Umstufungsverfahren durchgeführt.

 

Das Straßenbestandsverzeichnis unterliegt einer ständigen Überarbeitung bei Veränderungen an den Rechtsverhältnissen öffentlicher Straßen.

 

Das Straßenbestandsverzeichnis ist nach Fertigstellung und Beschlussfassung sechs Monate lang zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister der Stadt Kroppenstedt

 


Herr Kammrath

 

 

Herr Stankewitz

 

 

Herr Willamowski

 

 


1. Inhaltsverzeichnis

2. Bestandsblatt der Erntestraße als Beispiel

3. Bestandsblatt des Seefeldweges als Beispiel