Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt beschließt
das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Kroppenstedt. Dieses
Straßenbestandsverzeichnis ist nach ortsüblicher Bekanntmachung sechs Monate
lang zur Einsicht auszulegen.
Begründung:
Gemäß § 4 Absatz 2 des
Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) und § 4 der Verordnung
zur Durchführung straßenrechtlicher Vorschriften für das Land Sachsen-Anhalt
(StrVO LSA) führen Gemeinden für die Gemeindestraße und die sonstigen öffentlichen
Straßen im Gemeindegebiet ein Straßenbestandsverzeichnis. Demnach hat
die Stadt Kroppenstedt für die Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen
Straßen auf ihrem Gebiet ein Bestandsverzeichnis zu führen.
Inhalt sind
widmungsrelevante Daten, ggf. vorhandene Widmungs-beschränkungen, Straßenlängen
und weitere Straßendaten.
Das
Bestandsverzeichnis ist ein amtliches Verzeichnis, das der Klarheit über die
Rechtsverhältnisse an der jeweiligen Straße dient. Es steht daher für die
Einsichtnahme von Personen mit berechtigtem Interesse zur Verfügung. Auskünfte
aus dem Verzeichnis sind auf Antrag zu erteilen.
Kreis-, Landes- und
Bundesstraße sind gemäß oben genannter gesetzlicher Grundlage nicht Bestandteil
des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Kroppenstedt.
Die Stadt Kroppenstedt
ist Träger der Straßenbaulast für alle aufgeführten Gemeindestraßen. Damit
liegt auch die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt. Für die sonstigen
öffentlichen Straßen bzw. Wege ist größtenteils die Separations-gemeinschaft Baulastträger.
Derzeit enthält das Straßenbestandsverzeichnis insgesamt 55 Bestandsblätter.
Davon 41 Bestandsblätter für Gemeindestraßen und 31 Bestandsblätter für
sonstige öffentliche Straßen bzw. Wege.
Änderungen des
Straßenbestandes werden per Verwaltungsakt vorgenommen. Die Aufnahme neuer
Straßenabschnitte wird durch ein Widmungsverfahren und der Wegfall
entbehrlicher Straßenabschnitte durch ein Einziehungsverfahren geregelt. Ebenso
können Straßen in ihrer Funktion verändert werden. Dies wird in einem Umstufungsverfahren
durchgeführt.
Das
Straßenbestandsverzeichnis unterliegt einer ständigen Überarbeitung bei
Veränderungen an den Rechtsverhältnissen öffentlicher Straßen.
Das
Straßenbestandsverzeichnis ist nach Fertigstellung und Beschlussfassung sechs
Monate lang zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist mindestens eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister der Stadt Kroppenstedt |
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Herr Stankewitz |
Herr Willamowski |
1. Inhaltsverzeichnis
2. Bestandsblatt der Erntestraße als Beispiel
3. Bestandsblatt des Seefeldweges als Beispiel