Betreff
Bestätigung der Eröffnungsbilanz der Stadt Gröningen zum 01.01.2013
Vorlage
GRÖ/251/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Stadtrat Gröningen beschließt gemäß § 114 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der derzeit gültigen Fassung die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 mit einer Bilanzsumme von 23.126.196,56 €

 


Begründung:

 

Mit Beginn des Haushaltsjahres 2013 hat die Stadt Gröningen die Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen vorgenommen. Damit hat die Stadt zum 01.01.2013 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.

 

Den Bericht einschließlich der Anlagen finden Sie als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.

 

Im Sinne der Festlegungen des § 114 KVG LSA in Verbindung mit § 120 KVG LSA wurde die Eröffnungsbilanz durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde erstellt. Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit durch seine Unterschrift am 28.06.2017 bestätigt. Die Bilanz wurde dem Fachdienst Rechnungsprüfung am 29.06.2017 zur Prüfung übergeben.

 

Der Fachdienst Rechnungsprüfung des Landkreis Börde hat die Eröffnungsbilanz geprüft und das Ergebnis im Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Gröningen, dem Verbandsgemeindebürgermeister und dem Bürgermeister am 27.02.2018 vorgelegt (Anlage 2).

 

Als besonders langwierig und zeitaufwendig hat sich die Erfassung und spätere Bewertung des städtischen Vermögens dargestellt. Alle Vermögensgegenstände ab einer Wertgrenze von > 60 € wurden im Rahmen einer Inventur aufgenommen, die teils körperlich, teils als Buchinventur auf der Basis vorhandener Verzeichnisse, durchgeführt wurde. Von verschiedenen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurde Gebrauch gemacht.

 

Näheres hierzu kann aus dem Bericht zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 und den dazugehörigen Anlagen entnommen werden (Anlage 1).

 

Obwohl viele Rücksprachen mit dem Fachdienst Rechnungsprüfung des Landkreises Börde stattfanden, mussten einzelne Bilanzpositionen geändert werden.

Geschuldet ist das den ständig ändernden Rechtsvorschriften des Kontenrahmens und durch Runderlässe zur Doppik, die der Konkretisierung der Rechtsvorschriften dienen.

Bis heute ist die Rechtslage in Sachsen Anhalt nicht eindeutig.

 

Änderungen zur Eröffnungsbilanz können aus dem Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz (Anlage 2) entnommen werden.

 

Unter Berücksichtigung der durchgeführten Korrekturen ergibt sich für die Stadt Gröningen eine Bilanzsumme von 23.126.196,56 €. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 mit Korrekturen ist als  Anlage 3 beigefügt.

 

 

Mit den Korrekturen zur Eröffnungsbilanz wurden die Einwendungen (siehe Seite 17 Punkt E Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes) des Fachdienstes Rechnungsprüfung ausgeräumt. Bedenken gegen eine Beschlussfassung über die korrigierte Eröffnungsbilanz liegen damit nicht vor. Die Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz wird empfohlen.

 

Eine Prüfung der Korrekturen zur Eröffnungsbilanz durch den Fachbereich Rechnungsprüfung erfolgt im Rahmen der Prüfung der Schlussbilanz für das Haushaltsjahr 2013.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Thomas Thamm

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Bericht zur Eröffnungsbilanz

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz

Bilanz mit Korrektur