Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt die Annahme einer Sachspende in Form von fünf Helmlampen vom Verein Freunde der Ortsfeuerwehr Gröningen e.V. im Wert von 562,87 € zweckgebunden für die Verwendung in der Ortsfeuerwehr Gröningen.
Begründung:
Der Verein Freunde der
Ortsfeuerwehr Gröningen e.V. hat der Verbandsgemeinde Westliche Börde angeboten
fünf Helmlampen für die aktuellen Helme Heros H30 zur Verwendung in der
Ortsfeuerwehr Gröningen zu spenden. Es handelt sich um neue Geräte, welche incl.
Zubehörteile einen Wert von 562,87 € haben.
Grundsätzlich sind für die Annahme einer Spende der Vorteil und der Aufwand für die Verbandsgemeinde Westliche Börde gegeneinander abzuwägen. Der Vorteil liegt unbestritten im Einsatzwert der Helmlampen. Demgegenüber steht, dass die Verbandsgemeinde Westliche Börde die Feuerwehren mit Knickkopflampen ausstattet und damit die Normanforderungen erfüllt. Unzweifelhaft hat eine Helmlampe einen Vorteil, sie ist allerdings auch mit Kosten für den Unterhalt in Form von Batterien verbunden. Grundsätzlich rechtfertigt der Mehrwehrt den Aufwand aus Sicht der Verwaltung. Die Verwaltung befürwortet folglich die Annahme der Spende.
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130) darf die Verbandsgemeinde zur Erfüllung der Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Über die Annahme entscheidet die Vertretung.
Diesen Beschluss kann aufgrund des Wertes zwischen 500 € und 5.000 € entsprechend § 6 Abs. 4 Pkt. 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde der Haupt- und Finanzausschuss fassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
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Clemens Köhler Sachbearbeiter Brandschutz |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
keine