Betreff
B-Plan Nr. 03/2023 "Windpark Kroppenstedt West" der Stadt Kroppenstedt hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
KRS/126/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03/2023 “Windpark Kroppenstedt West” in der Gemarkung Kroppenstedt.

 

  1. Der Geltungsbereich befindet sich nordöstlich des Stadtgebietes Kroppenstedt und schließt unmittelbar westlich an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Windpark Kroppenstedt“ vom 27.10.2021 an.

 

Geltungsbereich B-Plan Nr.03/2023 „Windpark Kroppenstedt West“

 

Geltungsbereich rechtskräftiger B-Plan „Windpark Kroppenstedt“

 
TK 25 beide

Karte: Auszug aus der topographischen Karte im Maßstab 1: 25.000,

(https://www.geoportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/appsviewer_v40/index.html)

 

Er umfasst eine Fläche von ca. 184 ha.

Folgende Flurstücke befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs und sind von der Planung betroffen: 

 

Gemarkung Kroppenstedt, Flur 2:
Flurstücke 250, 2
21/3, 34, 133/54, 132/54, 131/54, 130/54, 129/54, 128/54, 156/53, 157/53, 158/53, 127/52, 204/52, 205/52,51, 50/1, 218/48, 48/1, 124/47, 46/2, 46/1, 44, 43, 40/2, 40/1, 210/39, 209/39, 208/39, 207/39, 206/39, 173/38, 172/38, 171/38, 37/1, 160/37, 199/36, 200/36, 226/35, 225/35, 119/35, 55, 211/56, 212/56, 57/1, 59, 60/1, 62, 161/63, 162/63, 63/1, 63/2, 63/3, 164/63, 165/63, 166/63, 64, 151/65, 152/65, 153/65, 65/1, 66, 67, 68, 70/1, 72/1, 76/1, 79/1, 80, 197/81, 198/81, 150/81, 83/1, 135/83, 83/2, 138/83
sowie
ein Teilstück des Flurstücks 62 (Zirkweg) der Flur 23 der Gemarkung Kroppenstedt

 

  1. Ziel und Zweck der Planung

Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien ist auf Grund der angespannten Klimaentwicklung von der Bunderegierung zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt worden. In der Strategie zu der erklärten Energiewende soll die Windkraft einen wesentlichen Anteil leisten. Zur Unterstützung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie hat die Bundesregierung die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen beschlossen.

 

Die Größe und Ausdehnung des derzeitigen Sondergebietes für Windenergie ermöglicht im Maximum die Errichtung von 4 modernen und leistungsstarken Windenergieanlagen. Durch Festlegung weiterer Sonderbauflächen für Windenergie im Gemeindegebiet sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung weiterer Windenergieanlagen geschaffen werden. Die Stadt Kroppenstedt sieht darin einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung der Energiewende und damit letztendlich zur Verbesserung der Klimaentwicklung.

 

 

  1. Planungsinhalt:

Als Art der baulichen Nutzung ist ein Sondergebiet für Windenergie festzulegen. Ein Teilbereich der Flächen im Geltungsbereich sind als Fläche für Landwirtschaft festzulegen.

 

Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 2 Abs. 4 BauGB im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln und zu bewerten und in einem Umweltbericht zusammenzufassen. Im Ergebnis dessen sollen im Bebauungsplan Maßnahmen zur Kompensation des voraussichtlich zu erwartenden Eingriffs festgelegt werden.

 

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden sind gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB frühzeitig über die beabsichtigte Planung zu informieren. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgen.

 

  1. Die Kosten für den Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht werden von Dritten getragen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB ist abzuschließen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Im Zuge der Beteiligung der Kommunen durch die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg zu möglichen Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen der Aufstellung des Sachlichen Teilplans “Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg” (Scopingflächen) wurde eine Vorschlagsfläche vom Stadtrat am 19.01.2023 beschlossen.

 

Diese Flächenkulisse schließt westlich und südlich an das bestehende Windeignungsgebiet an und reicht bis an die B 81.

Aufgrund der zu erwartenden naturschutzrechtlichen Belange in Bezug auf das nahe gelegene Naturschutzgebiet EU SPA Hakel kann nur noch die westliche Erweiterung des Windeignungsgebietes forciert werden. Zur Aufnahme dieser Fläche in den 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplan wird mit diesem Beschluss einer städtebaulichen Planung der Wille der Stadt Kroppenstedt zur Erweiterung des Windeignungsgebietes untermauert.

 

Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Erweiterungsfläche zu entwickeln und weitere Windkraftanlagen zu errichten.

 

Mit diesem Beschluss wird ebenfalls der Antrag an den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde gestellt, die Änderung des Teil-Flächennutzungsplans für die Erweiterung des Sondergebietes für Windenergie (SO-Wind) einzuleiten.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeisterr

Bürgermeister

 

 

Ines Kühn

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

- Karte Geltungsbereich B-Plan