Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03/2023 “Windpark Kroppenstedt West” in der Gemarkung Kroppenstedt.
- Der Geltungsbereich befindet sich nordöstlich
des Stadtgebietes Kroppenstedt und schließt unmittelbar westlich an den
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Windpark Kroppenstedt“
vom 27.10.2021 an.
Geltungsbereich
B-Plan Nr.03/2023 „Windpark Kroppenstedt West“ Geltungsbereich
rechtskräftiger B-Plan „Windpark Kroppenstedt“
Karte:
Auszug aus der topographischen Karte im Maßstab 1: 25.000,
(https://www.geoportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/appsviewer_v40/index.html)
Er umfasst eine Fläche von ca. 184 ha.
Folgende Flurstücke befinden sich innerhalb
des Geltungsbereichs und sind von der Planung betroffen:
Gemarkung Kroppenstedt, Flur 2:
Flurstücke 250, 221/3, 34, 133/54, 132/54, 131/54, 130/54, 129/54,
128/54, 156/53, 157/53, 158/53, 127/52, 204/52, 205/52,51, 50/1, 218/48, 48/1,
124/47, 46/2, 46/1, 44, 43, 40/2, 40/1, 210/39, 209/39, 208/39, 207/39, 206/39,
173/38, 172/38, 171/38, 37/1, 160/37, 199/36, 200/36, 226/35, 225/35, 119/35,
55, 211/56, 212/56, 57/1, 59, 60/1, 62, 161/63, 162/63, 63/1, 63/2, 63/3,
164/63, 165/63, 166/63, 64, 151/65, 152/65, 153/65, 65/1, 66, 67, 68, 70/1,
72/1, 76/1, 79/1, 80, 197/81, 198/81, 150/81, 83/1, 135/83, 83/2, 138/83
sowie
ein Teilstück des Flurstücks 62
(Zirkweg) der Flur 23 der Gemarkung Kroppenstedt
- Ziel und Zweck der Planung
Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren
Energien ist auf Grund der angespannten Klimaentwicklung von der Bunderegierung
zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt worden. In der Strategie zu der
erklärten Energiewende soll die Windkraft einen wesentlichen Anteil leisten.
Zur Unterstützung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie hat die
Bundesregierung die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen beschlossen.
Die Größe und Ausdehnung des derzeitigen
Sondergebietes für Windenergie ermöglicht im Maximum die Errichtung von 4
modernen und leistungsstarken Windenergieanlagen. Durch Festlegung weiterer
Sonderbauflächen für Windenergie im Gemeindegebiet sollen die planerischen
Voraussetzungen zur Errichtung weiterer Windenergieanlagen geschaffen werden.
Die Stadt Kroppenstedt sieht darin einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung
der Energiewende und damit letztendlich zur Verbesserung der Klimaentwicklung.
- Planungsinhalt:
Als Art der baulichen Nutzung ist ein
Sondergebiet für Windenergie festzulegen. Ein Teilbereich der Flächen im
Geltungsbereich sind als Fläche für Landwirtschaft festzulegen.
Die Belange des Umweltschutzes sind gem. §
2 Abs. 4 BauGB im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln und zu bewerten und
in einem Umweltbericht zusammenzufassen. Im Ergebnis dessen sollen im
Bebauungsplan Maßnahmen zur Kompensation des voraussichtlich zu erwartenden
Eingriffs festgelegt werden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie Nachbargemeinden sind gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB
frühzeitig über die beabsichtigte Planung zu informieren. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB soll im Rahmen einer
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgen.
- Die Kosten für den Bebauungsplan
einschließlich Umweltbericht werden von Dritten getragen. Eine
Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11
BauGB ist abzuschließen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Im Zuge der Beteiligung der Kommunen durch die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg zu möglichen Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen der Aufstellung des Sachlichen Teilplans “Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg” (Scopingflächen) wurde eine Vorschlagsfläche vom Stadtrat am 19.01.2023 beschlossen.
Diese Flächenkulisse schließt westlich und südlich an das bestehende Windeignungsgebiet an und reicht bis an die B 81.
Aufgrund der zu erwartenden naturschutzrechtlichen Belange in Bezug auf das nahe gelegene Naturschutzgebiet EU SPA Hakel kann nur noch die westliche Erweiterung des Windeignungsgebietes forciert werden. Zur Aufnahme dieser Fläche in den 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplan wird mit diesem Beschluss einer städtebaulichen Planung der Wille der Stadt Kroppenstedt zur Erweiterung des Windeignungsgebietes untermauert.
Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Erweiterungsfläche zu entwickeln und weitere Windkraftanlagen zu errichten.
Mit diesem Beschluss wird ebenfalls der Antrag an den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde gestellt, die Änderung des Teil-Flächennutzungsplans für die Erweiterung des Sondergebietes für Windenergie (SO-Wind) einzuleiten.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeisterr |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
- Karte Geltungsbereich B-Plan