Betreff
Städtebauförderprogramm "Förderung von Lebendigen Zentren" - 1. Änderung des MKFZ-Planes PJ 2022 der Stadt Gröningen
Vorlage
GRÖ/300/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt die 1. Änderung des MKFZ-Planes des Programmjahres 2022 der Stadt Gröningen zum Städtebauförderprogramm “Förderung von Lebendigen Zentren”. Der MKFZ-Plan einschließlich Begründung ist als Anlage beigefügt.

 


Begründung:

 

Ausgehend vom Zuwendungsbescheid für das PJ 2022 vom 21.12.2022 haben sich bei einigen Einzelmaßnahmen (EZM) Verschiebungen ergeben, die eine Änderung des MKFZ-Planes erforderlich machen.

 

EZM 1 – Quartierserschließung Edelhof (Abschlussfinanzierung)

Die Erschließung Heinrich-Julius-Straße (Baugebiet östlicher Teil Edelhofquartier) soll bereits ab dem HHJ 2023 starten und bis 2025 abgeschlossen sein.

 

EZM 3 – energetische Umrüstung der Straßenbeleuchtung

Die bewilligten Fördermittel für das HHJ 2026 sind auf die HHJ 2023 und 2024 umzuschichten, da die Mitverlegung der Straßenbeleuchtung mit dem Glasfaserausbau im Burggraben, Heinrich-Julius-Straße und Südgröninger Tor als Gemeinschaftsmaßnahme durchgeführt werden soll.

 

EZM 4 – Neubau Wohnprojekt DRK in der Reichenstraße 22/Anteilsfinanzierung für Gebäudeabbruch und Gestaltung der Außenanlagen

Dieses Projekt wird zu einem späteren Zeitpunkt starten, sodass die bewilligten Fördermittel in den HHJ 2023 und 2024 in die HHJ 2024 und 2025 zu verschieben sind und somit Zinsansprüche vermieden werden.

 

EZM 5 – Alte Kirchstraße 7 (Quartier Edelhof)

Diese EZM soll in “öffentlichkeitswirksame Untersuchungen und Sicherungen historischer Bausubstanz Alte Kirchstraße 7; Stadt Gröningen” umbenannt werden. Auf Grund der bauhistorischen Bedeutung dieses Einzeldenkmals als ortbildprägender Teil des Edelhofquartiers wurden bereits eine Konzeptidee zur zukünftigen Entwicklungsrichtung erarbeitet und erste Bestandserkundungen in einem kleinen Bereich des Gebäudes durch das Deutsche Fachwerkzentrum durchgeführt. Dieses Projekt soll in den HHJ 2023 bis 2025 fortgeführt werden. Daher bedarf es einer Änderung des Maßnahmeninhaltes sowie der Mittelumschichtung. Ausführliche Erläuterungen sind dem Antrag zu entnehmen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Ines Kühn

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

- Anlage 1: aktueller MKFZ-Plan, bewilligt am 21.12.2022 vom LVWA

- Anlage 2: 1. Änderungsantrag an das LVWA