Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt die Annahme einer Sachspende in Form einer Einbauküche zweckgebunden für die Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen zum Einbau in das Feuerwehrhaus Kloster Gröningen.
Begründung:
Der Förderverein der Feuerwehr Kloster Gröningen hat der Verbandsgemeinde Westliche Börde angeboten, eine neue Einbauküche für die Ortsfeuerwehr zu spenden. Es handelt sich um einen Wert von 6.400,00 Euro für Lieferung und Einbau der Küche.
Grundsätzlich sind für die Annahme einer Spende der Vorteil und der Aufwand für die Verbandsgemeinde Westliche Börde gegeneinander abzuwägen. Der Vorteil liegt unbestritten in der Funktionalität der neuen Küche und damit in einer Steigerung der “Unterstützung” der Feuerwehr Kloster Gröningen für ihre Arbeit. Die Kosten für den Unterhalt der Küche sind im Endeffekt aufgrund sparsamer Geräte im geringeren Umfang als bisher zu erwarten.
Im Sinne der Gleichbehandlung ist zu erwähnen, dass bereits andere Fördervereine ebenfalls Küchen für ihre Feuerwehren gespendet haben und die Verbandsgemeinde hat diese Spenden ebenfalls angenommen. Hier sind zum Beispiel die Feuerwehren Am Großen Graben und Ausleben zu nennen. Die Annahme der Spende wird von daher von der Verwaltung befürwortet.
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom 17. Juni 2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130) darf die Verbandsgemeinde zur Erfüllung der Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Über die Annahme entscheidet die Vertretung.
Der Beschluss ist aufgrund der Höhe von mehr als 5.000 € entsprechend § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde vom Verbandsgemeinderat zu fassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
2023 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
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Clemens Köhler Sachbearbeiter Brandschutz |
Fabian Stankewitz |
Anlagen:
keine