Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Kroppenstedt hebt den Beschluss mit der Nr. 074/15/2023 vom 19.01.2023 (Vorlagennummer KRS/107/22-BV) auf.
Begründung:
Mit der Beschlussvorlage KRS/107/22-BV vom 19.01.2023 beantragte der Stadtrat Kroppenstedt bei den Kroppenstedter Reithufen die Bezuschussung diverser Maßnahmen.
Diesem Antrag wurde in vollem Umfang stattgegeben und per Beschluss mit der Nummer 074/15/2023 bestätigt. Somit wurde die Verwaltung legitimiert, einen entsprechenden Antrag beim Kollatorenkollegium der Kroppenstedter Reithufenstiftung zu stellen.
Nunmehr wurde jedoch bekannt, dass die im Beschluss bewilligten Kosten für den Schülertransport in Höhe von 40.000,00 EUR nicht von der Stadt Kroppenstedt getragen werden. Den Antrag dafür muss der Förderverein der Grundschule Kroppenstedt tragen. Dieser ist auch Rechnungs- sowie Bewilligungsempfänger. Es liegt damit keine Antragsberechtigung der Stadt Kroppenstedt vor.
In diesem Zuge wurde weiterhin festgestellt, dass eine weitere Maßnahme, nämlich die Erhaltung der Bibliothek in der Kindertagesstätte nicht aufgeführt war. Aufgrund dieser zwei Fehler ist der Beschluss aufzuheben und in einer weiteren Vorlage neu zu fassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Rebecca Gers |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |