Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Haushaltsatzung für das Jahr 2023 und den Haushaltsplan 2023 nebst seinen Anlagen. Die Haushaltsatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):

 


Begründung:

Gemäß §§ 100 ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des

Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.

LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Katrin Püschner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

·         Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und Haushaltsplan 2023 nebst seinen Anlagen