Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Entwidmung des Teilstückes Flurstück 290/1, Flur 1 auf dem Friedhof im Ortsteil Hamersleben.
Begründung:
Der Friedhof des
Ortsteiles Hamersleben umfasst die Flurstücke 290/1 und 291/1 der Flur 1 und
die Flurstücke 1/1 und 2/1 der Flur 4 mit einer Gesamtgröße von 10.806 qm.
Die Beisetzungen
finden ausschließlich auf den Flurstücken 1/1 und 2/1 der Flur 4 und 291/1 der
Flur 1 statt. Dort steht noch ausreichend Platz für zukünftige
Beisetzungen zur
Verfügung.
Aus den Flurstück
290/1 der Flur 1 mit einer Größe von 3827 qm soll eine Baufläche entstehen. Auf
dieser Fläche wurden vor ca. 40 Jahren die letzten Gräber beseitigt.
Die Gemeinde Am
Großen Bruch möchte in ihren Ortsteilen Bauplätze schaffen. Die Fläche auf dem
Friedhof in Hamersleben ist dafür geeignet. Voraussetzung für die Bebauung
dieser Fläche ist die Entwidmung des Flurstückes 290/1 Flur 1.
Im Bestattungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.02.2002 finden sich keine Regelungen zur
Entwidmung von Friedhöfen, jedoch sind in § 22 Abs. 2 die Ruhezeiten geregelt.
Diese liegen bei mind. 15 Jahren. Da seit nun mehr 40 Jahren keine Bestattungen
auf der Teilfläche stattgefunden haben, kann dieser Teil entwidmet und als
Baufläche genutzt werden.
Der Bauausschuss hat
in seiner Sitzung am 02.05.2023 die Vorlage nicht befürwortet und empfiehlt dem
Gemeinderat, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
x |
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Daniela Bärenroth |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |